Schwäbische Zeitung (Tettnang)
So kommen Stadtwerk-Kunden in Friedrichshafen an die Soforthilfe
Im Dezember gibt’s die Entlastung vom Bund – Energieversorger beantworten die wichtigsten Fragen
FRIEDRICHSHAFEN (sz/pek) - Gasund Wärmekunden bekommen wegen der hohen Energiepreise im Dezember eine Soforthilfe. Doch wer erhält die Entlastung – und wie? Die Energieversorger Stadtwerk am See und Thüga Energie (Gas-Grundversorger in Langenargen) geben in Pressemitteilungen einen Überblick.
Welche Entlastungen gibt es?
Zur Entlastung der inflationsgebeutelten Haushalte übernimmt der Staat die Gasabschlagszahlung im Dezember, schreibt das Stadtwerk in der Mitteilung. Bei Wärmekunden erstattet der Staat den Abschlag. Das sind laut Bianca Romer, Leiterin Kundenmanagement beim Stadtwerk am See, zwei unterschiedliche Verfahren, deren Umsetzung im Detail für Stadtwerke eine Herausforderung ist.
Wer erhält die Entlastung?
Begünstigt sind in der Regel alle Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Gas- oder Wärmeverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Haushalt mit Gasheizung verbraucht jährlich etwa 20.000 Kilowattstunden Erdgas. Im Detail erlässt der Energieversorger seinen Kunden Geld, bekommt dieses allerdings vom Staat erstattet, heißt es in der Mitteilung.
Was müssen Gaskunden tun?
Die Entlastung betrifft die Abschlagszahlung Ende Dezember. Kunden, deren Abschlag per Lastschrift eingezogen wird, müssen nichts tun. Der Energieversorger setzt die Lastschrift Ende Dezember automatisch aus. Kunden des Stadtwerks am See, die per Dauerauftrag oder Überweisung ihren monatlichen Abschlag bezahlen, haben laut Mitteilung zwei
Möglichkeiten: Entweder sie setzen ihre Überweisung oder ihren Dauerauftrag für den Monat Dezember aus oder sie zahlen wie gewohnt. „Wer zahlt, bekommt auf seinem Kundenkonto eine Gutschrift, die dann mit der Jahresabrechnung im Januar verrechnet wird“, schreibt das Stadtwerk. Das Geld aus dem Dezember verringert dann eine eventuelle Nachzahlung bei der Jahresabrechnung. Thüga Energie bittet Kunden mit Dauerauftrag, die monatliche Zahlung im Dezember auszusetzen.
Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?
Die sogenannte Gas-Soforthilfe entspricht in der Regel nicht der Höhe des Abschlags. Sie wird nach einem vom Gesetzgeber genau definierten Muster errechnet, so das Stadtwerk am See. Der Versorger erstellt eine Jahresprognose auf der Grundlage des Septemberverbrauchs. Ein Zwölftel des errechneten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem vertraglich vereinbarten Bruttoarbeitspreis ergibt den Soforthilfe-Betrag. Der Grundpreis wird entsprechend anteilig hinzugerechnet. Die Werte für die Prognose kommen vom Netzbetreiber. „Man sieht schon: Die Berechnung der Soforthilfe ist sehr komplex. Sie wird Energieversorger sehr fordern, aber auch für Kunden nicht einfach zu durchschauen sein“, wird Bianca Romer in der Mitteilung zitiert. Die genauen Beträge und Verrechnung sieht der Kunde erst auf seiner Jahresverbrauchsabrechnung.
Wie ist es bei den Wärmekunden? Für Kunden mit Nah- und Fernwärme gibt es einen anderen Ansatz der Entlastung: Hier erstattet der Staat einen Betrag in Höhe des im September geleisteten Abschlags plus 20 Prozent.
Verrechnet wird dies über den Abschlag im Dezember, der nicht eingezogen wird. Erstattungsbetrag und Abschlag werden miteinander verrechnet und bis Ende Dezember eine Gutschrift über den Differenzbetrag überwiesen, heißt es in der Mitteilung des Stadtwerks am See. Thüga Energie wird ebenfalls von seinen Wärmekunden im Dezember keine Abschlagszahlung per Lastschrift einziehen. „Wärme-Kunden mit Dauerauftrag werden gebeten, die Zahlung im Dezember zu unterbrechen“, schreibt der Energieversorger.
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