Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Nach Urteil um Polizistenmorde legt Verteidiger Revision ein
KAISERSLAUTERN (dpa) - Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag mit. Die Revision als Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung sei am Mittwochabend eingegangen. Ein 39-Jähriger war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung.