Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kressbronn erhöht Steuern
Gemeinde passt Gebühren und Hebesätze an – Wasser teurer
KRESSBRONN - Die Bürger von Kressbronn müssen sich auf Gebührenund Steuererhöhungen einstellen. Unter anderem hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung Folgendes beschlossen: Trinkwasser kostet ab 1. Januar 1,88 Euro pro Kubikmeter. Bislang waren es 1,71 Euro.
Wie die Verwaltung mitteilte, sei eine Erhöhung erforderlich geworden, weil die Unterhaltskosten für die Wasserversorgung im Kalkulationszeitraum von 1,7 Millionen Euro auf mehr als 1,9 Millionen Euro angestiegen sind. „Damit muss die Gemeinde jährlich Mehrkosten für die Trinkwasserversorgung in Höhe von 177.394 Euro (plus 10,2 Prozent) stemmen. Der Landesschnitt der Trinkwassergebühren beträgt 2,28 Euro pro Kubikmeter. Die Gemeinde liegt damit weiterhin unterhalb des landesweiten Vergleichs im Mittelfeld“, so die Verwaltung.
Neues gibt es auch in einem anderen Bereich: Die Gemeinde muss auf nicht hoheitspflichtige Bereiche eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 beziehungsweise sieben Prozent erheben. Durch die Änderungen des Umsatzsteuerrechts sind demnach unter anderem die Vermietung des Vereinsbusses, des Rathausfoyers sowie der Räume in der alten Schule Betznau und Gattnau, die Dauerparkausweise, Konzessionsabgaben, öffentliche Toiletten, das Jahrbuch oder auch privatrechtliche Einsätze der Feuerwehr umsatzsteuerpflichtig. Bürgermeister Daniel Enzensperger kritisierte die neue bundesrechtliche Regelung und betonte, dass die Gemeinde in vielen Bereichen davon getroffen würde, in denen es gar keinen Privatanbieter gebe.
Nach 16 beziehungsweise sechs Jahren steigen außerdem die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab 1. Januar. Für die Grundsteuer A steigt der Hebesatz von 320 auf 360 Prozent. „Diese Anpassung entspricht damit einer durchschnittlichen Erhöhung von 0,78 Prozent pro Jahr. Der Hebesatz für die Grundsteuer B steigt nach sechs Jahren von 360 auf 380 Prozent, was einer durchschnittlichen Steigerung von 0,93 Prozent pro Jahr entspricht. Beide Erhöhungen liegen somit deutlich unterhalb der Inflationsrate von derzeit über zehn Prozent“, heißt es aus der Finanzverwaltung.
Auf eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes verzichtet die Gemeinde aufgrund der sich anbahnenden Rezession. Der Grund: Es sollen keine Arbeitsplätze, betriebliche Investitionen und damit auch nicht der attraktive Wirtschaftsstandort Kressbronn gefährdet werden.
Einig war sich der Gemeinderat, dass die aufgeführten Steuererhöhungen notwendig seien, um der hohen Inflation entgegenzuwirken. Gleichzeitig wurde zum Ausdruck gebracht, dass diese Entscheidung gerade in dieser Zeit nicht leichtfalle. Durch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer würde man allerdings die notwendige Steuererhöhung auf möglichst viele Schultern verteilen, da Eigentümer, Vermieter und Mieter gleichermaßen belastet würden. Bürgermeister und Gemeinderäte betonten des Weiteren, dass die Grundsteuererträge die nächsten Jahre stabil bleiben sollen.