Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Die Wirkung ist offen
Das klingt gut: Die Bundesregierung will Gas- und Stromversorgern bei ihrer Preisgestaltung genauer auf die Finger schauen. Die Unternehmen sollen Aufschläge nur noch in dem Maße verlangen dürfen, wie sich ihre Beschaffungskosten für Gas oder Strom auch tatsächlich erhöht haben. Gelänge das, wäre es in der Tat ein Schlag gegen diejenigen Anbieter, die die gegenwärtige Krise ausnutzen und unabhängig von tatsächlich gestiegenen Kosten vor allem ein Ziel haben: die Kunden abzuzocken.
Doch ob die vom Bundeswirtschaftsministerium versprochene „Beweislastumkehr“– die im Übrigen auch bei der Preisgestaltung an den Tankstellen wünschenswert wäre – wirklich eintritt, ist offen. Denn es wird auch mit dem neuen Gesetz keine „Polizei“in Gestalt der Kartellämter nach Missetätern unter den Energieversorgern fahnden. Dazu haben die Ämter gar nicht die Kapazitäten. Das Einzige, was Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt, ist, den Versorgern mit Verweis auf eine neue Gesetzeslage böse Briefe zu schreiben. Häufen sich die Beschwerden, werden dann auch die Kartellämter eingreifen. Aber das kann dauern.
Ein kleiner Trost ist es, dass die Preiserhöhungen – auch die aus unlauteren Motiven vorgenommenen – gar nicht in erster Linie die Kunden treffen werden, sondern den Staat, der die höheren Kosten ja mit seinen Preisbremsen kompensieren will. Aber was ist, wenn die Behörden mit ihrem Plan scheitern sollten, Abzocker-Firmen künftig härter ranzunehmen? Dann bleibt der Staat auf seinen Kosten sitzen und wird das Geld wohl auf andere Weise wieder hereinholen. Im Zweifel von den Steuerzahlern.