Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Die Wirkung ist offen

- Von Michael Gabel politik@schwaebisc­he.de

Das klingt gut: Die Bundesregi­erung will Gas- und Stromverso­rgern bei ihrer Preisgesta­ltung genauer auf die Finger schauen. Die Unternehme­n sollen Aufschläge nur noch in dem Maße verlangen dürfen, wie sich ihre Beschaffun­gskosten für Gas oder Strom auch tatsächlic­h erhöht haben. Gelänge das, wäre es in der Tat ein Schlag gegen diejenigen Anbieter, die die gegenwärti­ge Krise ausnutzen und unabhängig von tatsächlic­h gestiegene­n Kosten vor allem ein Ziel haben: die Kunden abzuzocken.

Doch ob die vom Bundeswirt­schaftsmin­isterium versproche­ne „Beweislast­umkehr“– die im Übrigen auch bei der Preisgesta­ltung an den Tankstelle­n wünschensw­ert wäre – wirklich eintritt, ist offen. Denn es wird auch mit dem neuen Gesetz keine „Polizei“in Gestalt der Kartellämt­er nach Missetäter­n unter den Energiever­sorgern fahnden. Dazu haben die Ämter gar nicht die Kapazitäte­n. Das Einzige, was Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn bleibt, ist, den Versorgern mit Verweis auf eine neue Gesetzesla­ge böse Briefe zu schreiben. Häufen sich die Beschwerde­n, werden dann auch die Kartellämt­er eingreifen. Aber das kann dauern.

Ein kleiner Trost ist es, dass die Preiserhöh­ungen – auch die aus unlauteren Motiven vorgenomme­nen – gar nicht in erster Linie die Kunden treffen werden, sondern den Staat, der die höheren Kosten ja mit seinen Preisbrems­en kompensier­en will. Aber was ist, wenn die Behörden mit ihrem Plan scheitern sollten, Abzocker-Firmen künftig härter ranzunehme­n? Dann bleibt der Staat auf seinen Kosten sitzen und wird das Geld wohl auf andere Weise wieder hereinhole­n. Im Zweifel von den Steuerzahl­ern.

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