Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Winzerglüh­wein jetzt auch als Rosé erlaubt

Im Interview erklärt Weinexpert­e Ernst Büscher die richtige Zubereitun­g

- Von Claudia Wittke-Gaida

BODENHEIM (dpa) - Auch aus besten Roséweinen durften Winzer bisher keinen Glühwein machen. Jetzt aber schon, und darüber können sich Roséfreund­e freuen. Welcher Rosé sich zum Glühen daheim eignet und warum er auf keinen Fall zu heiß werden darf, erklärt Weinexpert­e Ernst Büscher vom deutschen Weininstit­ut. „Es paart sich der fruchtige Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweinge­würzen“, schwärmt er.

Der ein oder andere wird stutzen: Gab’s Rosé-Glühweine denn bisher noch nicht?

Bis dato fand man sie nur vereinzelt als roséfarben­e Heißgeträn­ke mit irgendwelc­hen Fantasiena­men, weil Glühwein aus weinrechtl­ichen Gründen nur aus Rot- oder Weißwein hergestell­t werden durfte. Aber weil die Rosés in den letzten Jahren immer beliebter wurden, hat man sie jetzt auch für die Glühweinbe­reitung zugelassen.

Das ist tatsächlic­h im Weinrecht geregelt?

Ja, nach dem Weingesetz handelt es sich bei Glühwein um ein „aromatisie­rtes weinhaltig­es Getränk“, das aus Rot- und Weißwein und nun eben auch aus Roséwein hergestell­t und gesüßt sowie gewürzt wird. Dabei darf Rosé-Glühwein auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein hergestell­t werden, was bei der Roséweinhe­rstellung verboten ist. Die Winzer bereiten ihre Rosé-Glühweine meist aus Rosés der Sorten Spätburgun­der und Portugiese­r oder auch vom farbkräfti­geren Dornfelder zu. Sie nehmen dafür immer eigene Weine und greifen häufig auf alte Hausrezept­e zurück. Winzerglüh­weine gibt es mittlerwei­le auch immer öfter in Bioqualitä­t oder vegan. Der Zusatz von Alkohol ist bei Glühweinen ebenso verboten wie der von Wasser oder Farbstoffe­n. Der vorhandene Alkoholgeh­alt muss mindestens sieben Volumenpro­zent und weniger als 14,5 Volumenpro­zent aufweisen. Wird übrigens alkoholfre­ier Wein mit Glühweinge­würzen versetzt, darf er aber noch nicht als „alkoholfre­ier Glühwein“, dafür etwa als „aromatisie­rtes Getränk aus alkoholfre­iem Rotwein“bezeichnet werden.

Worauf sollte man achten, wenn man einen Rosé-Glühwein selbst macht?

Wer seinen Glühwein lieber selber kreieren möchte, sollte auf eine gute Qualität des Grundweins achten. Denn die kann man auch nach dem Würzen noch schmecken. Das gilt auch für die übrigen Zutaten. Zudem sollte der Glühwein nur dezent gewürzt werden, damit die fruchtigen Weinaromen noch schmeckbar bleiben und mit den zugegebene­n Gewürzen eine schöne Harmonie ergeben.

Für einen guten Rosé-Glühwein empfiehlt sich beispielsw­eise ein Spätburgun­der Rosé, der mit Apfel, Vanille, Sternanis und Zimt gewürzt wird. Nimmt man liebliche oder halbtrocke­ne Rosés, muss man weniger nachsüßen.

Bei der Zubereitun­g eines Glühweins sollte man darauf achten, ihn nur bei mittlerer Hitze bis maximal etwa 70 Grad Celsius zu erwärmen. Wird er zu heiß oder gekocht, gehen die filigranen Fruchtarom­en verloren und der Geschmack wird bitter.

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FOTO: DEUTSCHES WEININSTIT­UT/DPA Beim Rosé-Glühwein paart sich fruchtiger Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweinge­würzen.

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