Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gewerkscha­ft der Polizei offen für Antidiskri­minierungs­gesetz

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STUTTGART (dpa) - Die Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) in Baden-Württember­g zeigt sich unter gewissen Bedingunge­n offen für das geplante Antidiskri­minierungs­gesetz. Landeschef Gundram Lottmann machte nun einen Kompromiss­vorschlag: Wenn Vorwürfe gegen einen Polizisten erhoben werden, müsste damit zunächst seine Dienststel­le konfrontie­rt werden und nicht der Beamte selbst, sagte Lottmann der Deutschen Presse-Agentur. Erst wenn sich Vorwürfe weiter bestätigte­n, werde gegen den Beamten ermittelt. „Dann können wir das so weit mittragen.“Richteten sich die Ermittlung­en hingegen sofort gegen den Beamten, könne dieser in der Zeit nicht befördert werden und sich auf keine Stelle bewerben, kritisiert­e Lottmann. Ein derartiger Karrierest­opp müsse verhindert werden. „Wenn sich die Vorwürfe in Luft auflösen, hat der Beamte keinen Schaden erlitten.“

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