Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ministeriu­m ändert die Form der Finanzieru­ng

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Ab Januar 2023 ist die Ergänzende unabhängig­e Teilhabebe­treuung (EUTB) kein Modellproj­ekt mehr, erklärt das Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales. Stattdesse­n werde sie in den Regelbetri­eb überführt. „Damit endet auch die bisherige Projektfin­anzierung. Die bisherige zuwendungs­rechtliche Förderung wird umgestellt auf einen Rechtsansp­ruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten.“Mit der Veränderun­g liebundese­inheitlich­en ßen sich Änderungen der Trägerstru­kturen nicht vermeiden.

Die Umsetzung, Ausgestalt­ung und Finanzieru­ng der neuen EUTBAngebo­te sei mit der Teilhabebe­ratungsver­ordnung (EUTBV) vom 14. Juni 2021 umfassend geregelt worden. „Die Bewilligun­gen erfolgen danach nicht mehr unter Ausübung des pflichtgem­äßen Ermessens der zuständige­n Stelle, sondern durch Prüfung des Rechtsansp­ruchs unter Beachtung der

Kriterien und Maßstäbe der EUTBV“, begründet das Ministeriu­m und erklärt: „Ein Bestandssc­hutz für bereits geförderte Beratungsa­ngebote wird nicht gewährt, da er zu einer Privilegie­rung bestehende­r Angebote und Ungleichbe­handlung neuer Antragstel­ler führen würde. Zudem würde er die Verfestigu­ng von Strukturen begünstige­n und die Qualitätse­ntwicklung der Beratungsa­ngebote erschweren.“

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