Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ministerium ändert die Form der Finanzierung
Ab Januar 2023 ist die Ergänzende unabhängige Teilhabebetreuung (EUTB) kein Modellprojekt mehr, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stattdessen werde sie in den Regelbetrieb überführt. „Damit endet auch die bisherige Projektfinanzierung. Die bisherige zuwendungsrechtliche Förderung wird umgestellt auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten.“Mit der Veränderung liebundeseinheitlichen ßen sich Änderungen der Trägerstrukturen nicht vermeiden.
Die Umsetzung, Ausgestaltung und Finanzierung der neuen EUTBAngebote sei mit der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) vom 14. Juni 2021 umfassend geregelt worden. „Die Bewilligungen erfolgen danach nicht mehr unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der zuständigen Stelle, sondern durch Prüfung des Rechtsanspruchs unter Beachtung der
Kriterien und Maßstäbe der EUTBV“, begründet das Ministerium und erklärt: „Ein Bestandsschutz für bereits geförderte Beratungsangebote wird nicht gewährt, da er zu einer Privilegierung bestehender Angebote und Ungleichbehandlung neuer Antragsteller führen würde. Zudem würde er die Verfestigung von Strukturen begünstigen und die Qualitätsentwicklung der Beratungsangebote erschweren.“