Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Karlsruhe erlaubt EU-Schulden
KARLSRUHE (AFP) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Zustimmung zum milliardenschweren EU-CoronaFonds zurückgewiesen. Zwar formulierten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag Bedenken gegen die gemeinsam von der EU aufgenommenen Schulden, sahen aber im Ergebnis weder die Kompetenzen der Europäischen Union überschritten noch die haushaltspolitische Verantwortung des deutschen Bundestags beeinträchtigt.