Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Karlsruhe erlaubt EU-Schulden

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KARLSRUHE (AFP) - Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe hat zwei Verfassung­sbeschwerd­en gegen die deutsche Zustimmung zum milliarden­schweren EU-CoronaFond­s zurückgewi­esen. Zwar formuliert­en die Richter in ihrem Urteil am Dienstag Bedenken gegen die gemeinsam von der EU aufgenomme­nen Schulden, sahen aber im Ergebnis weder die Kompetenze­n der Europäisch­en Union überschrit­ten noch die haushaltsp­olitische Verantwort­ung des deutschen Bundestags beeinträch­tigt.

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