Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verwaltungsgericht Augsburg lehnt Eilantrag zum Rappenalpbach ab
AUGSBURG (sz) - Das Verwaltungsgericht Augsburg hat gestern einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Antragstellerin gegen die Verpflichtungen wendet, ein Fachbüro für Vermessung für eine Bestandsaufnahme der Eingriffe in den Rappenalpbach zu beauftragen und zur Entschärfung der Hochwassersituation punktuelle Öffnungen des Uferdamms vorzunehmen. Mit Bescheid vom 22. November 2022 verpflichtete das Landratsamt Oberallgäu die Antragstellerin, bis spätestens 29. November 2022 eine von einem geeigneten Fachbüro für Vermessung erstellte Bestandsaufnahme der gesamten rund 1,6 Kilometer langen Ausbaulänge des Rappenalpbachs darstellerisch und digital vorzulegen.