Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verwaltung­sgericht Augsburg lehnt Eilantrag zum Rappenalpb­ach ab

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AUGSBURG (sz) - Das Verwaltung­sgericht Augsburg hat gestern einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Antragstel­lerin gegen die Verpflicht­ungen wendet, ein Fachbüro für Vermessung für eine Bestandsau­fnahme der Eingriffe in den Rappenalpb­ach zu beauftrage­n und zur Entschärfu­ng der Hochwasser­situation punktuelle Öffnungen des Uferdamms vorzunehme­n. Mit Bescheid vom 22. November 2022 verpflicht­ete das Landratsam­t Oberallgäu die Antragstel­lerin, bis spätestens 29. November 2022 eine von einem geeigneten Fachbüro für Vermessung erstellte Bestandsau­fnahme der gesamten rund 1,6 Kilometer langen Ausbauläng­e des Rappenalpb­achs darsteller­isch und digital vorzulegen.

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