Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gutscheinkarten können abgeholt werden
Antragsberechtigte für Landesfamilienpass bekommen vergünstigten Eintritt für bestimmte Einrichtungen
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Ab sofort können im Bürgeramt im Häfler Rathaus am Adenauerplatz, in den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch und Kluftern sowie im Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstraße 306) die Gutscheinkarten 2023 abgeholt werden. Gutscheinkarten erhalten Personen, die einen Landesfamilienpass besitzen. Dieser muss bei der Abholung der Gutscheinkarten vorgelegt werden, teilt die Stadtverwaltung mit.
Mit den Gutscheinkarten 2023 und dem Landesfamilienpass können staatliche Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich oder zu ermäßigtem Eintritt besucht werden.
Weitere vergünstigte Eintritte sind auf den Gutscheinkarten vermerkt. Antragsberechtigte, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen beim Bürgeramt im Rathaus, den Ortsverwaltungen und im Bürgeramt Fischbach beantragen.
Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Familien mit einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Familien mit einem kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Familien, die bürgergeldoder kindergeldzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (unter Vorlage des aktuellen Bescheids). Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und seit 1. Januar 2023 wohngeldberechtigt sind (unter Vorlage des aktuellen Bescheids). Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.