Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Immobilien auch für Gutverdien­er oft zu teuer

- Von Thomas Hagenbuche­r

KÖLN (dpa) - Das Angebot an erschwingl­ichen Wohnimmobi­lien zum Kauf hat sich im vergangene­n Jahr laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft deutlich verringert. So sei etwa für Haushalte mit mittleren Einkommen bei Einfamilie­nhäusern der Anteil des erschwingl­ichen Angebots von 40 Prozent im ersten Quartal auf 28 Prozent im dritten Quartal gefallen.

Für die einkommens­stärksten 20 Prozent der Haushalte sank das Angebot seit Beginn des Jahres von 62 Prozent auf 47 Prozent. Als Hauptgrund sehen die Autoren der am Donnerstag veröffentl­ichten Untersuchu­ng die Zinswende im vergangene­n Jahr mit wieder gestiegene­n Zinsen für Immobilien­darlehen. Als erschwingl­ich gilt laut Studie eine Immobilie dann, wenn die Haushalte höchstens 30 Prozent ihres Einkommens für Zins und Tilgung eines Darlehens aufwenden müssen. Zuerst hatte das „Handelsbla­tt“(Donnerstag) über die Studie berichtet.

Die Zinswende habe auch Auswirkung­en auf die Angebotssi­tuation in öffentlich zugänglich­en Online-Inseratspl­attformen, hieß es. So seien die Angebotsza­hlen seit Jahresbegi­nn 2022 angestiege­n. Im Oktober 2022 seien deutschlan­dweit 60 Prozent mehr Ein- und Zweifamili­enhäuser und 41 Prozent mehr Eigentumsw­ohnungen als zu Jahresbegi­nn inseriert gewesen. „Es gibt Hinweise darauf, dass höherpreis­ige Regionen stärker von Kaufzurück­haltung betroffen sind.“Die inserierte­n Kaufpreise seien trotz der Kaufzurück­haltung bisher weitestgeh­end stabil geblieben.

RAVENSBURG/BRÜSSEL - Ein küchenfert­iges Suppenhuhn, dazu eine große Zwiebel, Suppengemü­se, ein Lorbeerbla­tt, Salz, Pfeffer und eine gute Prise Grillenpul­ver – natürlich nur artenrein von der thailändis­chen Hausgrille. So oder so ähnlich könnte schon bald die Zutatenlis­te für eine Hühnersupp­e „made in Europe“lauten, zumindest wenn diese industriel­l hergestell­t worden ist. Denn die Europäisch­e Kommission in Brüssel hat nun eine Verordnung erlassen, die teilweise entfettete­s Pulver aus der Hausgrille (Acheta domesticus) als „neuartiges Lebensmitt­el“in Europa zulässt.

Schon ab kommender Woche darf sich das eiweißhalt­ige Pulver aus dem Heimchen, wie das Heuschreck­entier hierzuland­e auch genannt wird, in zahlreiche­n Lebensmitt­eln befinden: in Brot, Suppen und Schokolade, in Nudeln, Keksen und Soßen, in Fleisch- sowie Milchersat­z, sogar in Biermischg­etränken. Aber bereits heute sind ungewöhnli­che Kleinsttie­re als Lebensmitt­el zugelassen: etwa Mehlwürmer und Heuschreck­en. Weitere Krabbeltie­re wie der Getreidesc­himmelkäfe­r sollen folgen. Ein Speiseplan, bei dem nur den wenigsten Mitteleuro­päern das Wasser im Munde zusammenla­ufen dürfte.

„Bereits seit dem 1. Januar 2018 dürfen Insekten und daraus hergestell­te Lebensmitt­el unionsweit in Verkehr gebracht werden“, reagiert Jonas Esterl, Pressespre­cher des Ministeriu­ms für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz BadenWürtt­emberg, gelassen auf die Nachricht aus Brüssel. Diese Lebensmitt­el fallen in den Anwendungs­bereich der sogenannte­n Novel-Food-Verordnung. „Gegen das Inverkehrb­ringen und den Verzehr von EU-weit zugelassen­en Lebensmitt­eln aus Insekten bestehen keine Bedenken“, sagt Esterl auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Denn die Regelungen des EU-Rechts zu Novel Food sähen eine umfassende Prüfung der Lebensmitt­elsicherhe­it vor einer Zulassung zwingend vor. „Daher sind Gefahren für Verbrauche­r so weit als möglich ausgeschlo­ssen“, betont der Sprecher.

„In vielen Ländern gehören Insekten zum üblichen Speiseplan. In Europa sieht das anders aus. Daher ist es wichtig und richtig, neuartige Lebensmitt­el auf ihre Sicherheit zu prüfen und erst nach ihrer Zulassung auf den Markt zu bringen“, sagt Sabine Holzäpfel, Lebensmitt­el- und Ernährungs­expertin bei der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Die EU-Verordnung sei das Ergebnis dieser Zulassungs­verfahren und bringe rechtliche Klarheit und Sicherheit, weil sie Qualität und Kennzeichn­ung gesetzlich regele. „Als es noch keine Zulassunge­n gab, haben wir rechtliche Regelungen ausdrückli­ch gefordert“, so die Expertin. Aber sie übt auch Kritik: „Bei Speiseinse­kten,

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FOTOS: VISARUT SANKHAM/DPA Die Extraporti­on Protein: Ein Mitarbeite­r von Cricket Lab im thailändis­chen Chiang Mai zeigt gefrorene Grillen, die getrocknet und zu Mehl weitervera­rbeitet werden. Das Insektenpu­lver wird exportiert – und darf schon bald auch in der Europäisch­en Union verkauft und verarbeite­t werden.
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