Schwäbische Zeitung (Tettnang)
So kommen Ungelernte weiter
Auch für Menschen ohne berufliche Qualifizierungen gibt es viele Optionen, einen Abschluss zu machen
Kein Schulabschluss, keine Berufsausbildung: Trotzdem gibt es für Ungelernte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie arbeiten etwa im Lager, am Fließband, im Reinigungsbereich, als Helfer in der Küche oder im Büro. Im Handwerk gibt es in bestimmten Bereichen ebenfalls Jobs für Ungelernte.
Gut 5,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland hatten nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 31. März 2022 den beruflichen Status Helferin oder Helfer. Zum Vergleich: Am 30. Juni 2013 waren es rund 4,03 Millionen Menschen. Auch wenn die Zahl der Helferinnen und Helfer über die Jahre gestiegen ist: Unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – 34,3 Millionen gab es zum Stichtag 31. März 2022 deutschlandweit – machen sie nur einen vergleichsweise geringen Anteil aus.
Typisch bei Tätigkeiten, für die keine besonderen Qualifikationen erforderlich sind: Solche Stellen werden überwiegend von Leiharbeitsfirmen ausgeschrieben. „Dies beschleunigt die Jobsuche, heißt aber auch, ein Dritter verdient mit“, sagt Olaf Craney vom Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsberatung. Man kommt zu solchen Jobs aber auch über Beziehungen, Kontakte oder Initiativbewerbungen.
Wer ohne formale berufliche Qualifikationen einen Job bekommen hat, kann sich allerdings in beruflicher Hinsicht nicht unbedingt in Sicherheit wähnen. Erstens ist die Bezahlung oft vergleichsweise schlecht. Zweitens sind die Tätigkeiten von Ungelernten oft solche, die sonst niemand machen möchte. Und drittens sind Ungelernte nicht selten die Ersten, die die Kündigung erhalten, wenn ein Unternehmen in eine Krise gerät. „Das sind alles gute Gründe für Ungelernte, möglichst schnell Abschlüsse oder wenigstens Qualifizierungen anzugehen“, sagt Olaf Craney.
Ein Weg kann sein, den Arbeitgeber, bei dem man gerade beschäftigt ist, gezielt anzusprechen und um Unterstützung zu bitten bei dem Vorhaben, einen Schulabschluss und eine Ausbildung nachzuholen. Der Arbeitgeber kann sich wiederum an die Agentur für Arbeit wenden. Für solche Fälle gibt es von der Agentur für Arbeit Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. „Oft ist es sogar möglich, dass die Ausbildung verkürzt werden kann, wenn der Helfer oder die Helferin durch die Helfertätigkeit entsprechende praktische und theoretische Erfahrungen aufweisen kann“, sagt Olaf Craney. „Ungelernte können sich aber auch selbst bei der örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen und sich dort über Fördermöglichkeiten informieren“, erklärt Christian Ludwig.
Mit dem Bürgergeldgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden die Möglichkeiten zur Qualifizierung, vor allem von Geringqualifizierten, noch einmal gestärkt.
Um Ungelernte zu motivieren und ihr Durchhaltevermögen bei einer abschlussorientierten Weiterbildung zu stärken, gibt es ab dem 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Zudem winken bis zu 1500 Euro Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Bei einer bestandenen Zwischenprüfung beträgt die Prämie 1000 Euro, bei einer bestandenen Abschlussprüfung gibt es 1500 Euro.
Olaf Craney zieht insgesamt ein positives Fazit: „Für Ungelernte gibt es gute Optionen, einen Schul- und Berufsabschluss zu erlangen.“(dpa)
1. Nicht zu lange pokern
Uwe Kanning, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Osnabrück, hält die Strategie, vor Annahme des Angebots um eine Woche Bedenkzeit zu bitten, für unbedenklich: „Eine Woche Bedenkzeit ist wirklich nicht das Problem.“
Schließlich hat auch der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass die Entscheidung für einen Job wohlüberlegt und mit gutem Gefühl getroffen wird. „Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber bei so einer Entscheidung nicht ein paar Tage Zeit gibt, hat vermutlich auch keine gute Führungskultur“, gibt der Karrierecoach Bernd Slaghuis zu bedenken.
Zu lang sollte die Bedenkzeit aber nicht sein: „Wer zu lange pokert, kann am Ende wirklich ohne Angebot dastehen“, sagt Recruiting-Expertin Katharina Hain vom Personaldienstleister Hays. Ein Angebot anzunehmen und nach Vertragszusendung um Bedenkzeit zu bitten oder sich nach Ablauf der Bedenkzeit nicht zurückzumelden, sind ebenfalls klare No-Gos. „In einem Arbeitsverhältnis geht es auch viel um Vertrauen“, so Hain.
Rechtlich gesehen kann es nur dann problematisch werden, wenn ein Vertrag bereits unterschrieben wurde, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Solange ich keinen Vertrag unterschrieben habe, hab ich das Angebot rechtlich gesehen nicht angenommen.“
Und auch dann besteht in der Regel vor Arbeitsantritt noch eine Kündigungsfrist. Sollte diese nicht greifen, kann es sein, dass eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts droht. „Aber auch hier bleibt letztlich fraglich, ob die im Einzelfall
2. Mit offenen Karten spielen
Am besten spielen Bewerberinnen und Bewerber von Anfang an mit offenen Karten. „Das ist auch eine Frage der Werthaltung“sagt Kanning. Wer möchte, dass in einem Bewerbungsprozess fair mit einem umgegangen wird, sollte diese Wertschätzung auch dem potenziellen Arbeitgeber entgegenbringen.
Das kann etwa bedeuten, eine verbindliche und zeitnahe Frist anzugeben, bis zu der man sich zurückmeldet – und diese einzuhalten. Für Hain zeugt das von Konsistenz und Verlässlichkeit. Kompetenzen, die im Berufsalltag gefragt sind.
Es kann ebenso legitim sein, offen anzugeben, dass man sich noch in anderen Gesprächen befindet und eine
3. Bewerbung auf Augenhöhe
Es gehe letztlich nicht nur darum, dass Firmen den passenden Arbeitnehmer finden. „Die Bewerbungsszene hat sich komplett verändert“, sagt Karsch. In Zeiten des Fachkräftemangels können sich Bewerber auch immer mehr in der Auswahlrolle sehen: „Das findet auf Augenhöhe statt.“
Statt auf die Zusage des Traumarbeitgebers zu warten, können Bewerber