Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kurtaxe-Satzung an VGH-Urteil angepasst

Rat passt Satzung für Zweitwohnu­ngsbesitze­r an – Soziale Gerechtigk­eit sei Sache der Hafenbetre­iber

- Von Ralf Schäfer

KRESSBRONN - In der Dezembersi­tzung hatte sich der Kressbronn­er Gemeindera­t mit der Neufassung der Kurtaxe-Satzung beschäftig­t. Nur wenige Tage später ging die Urteilsbeg­ründung des Verwaltung­sgerichtsh­ofs in Mannheim zum Normenkont­rollantrag von Hafenbetre­iber und Vereinen gegen die Satzung ein. Nach dem Urteil besteht immer noch die Möglichkei­t, eine Kurtaxe von nicht in Kressbronn wohnenden Bootsbesit­zern zu kassieren, trotzdem musste die Satzung erneut angepasst werden.

Ursprüngli­ch wollte die Gemeinde bei Bootsbesit­zern, die einen Liegeplatz im Hafen nutzen, aber nicht in Kressbronn wohnen, eine pauschale Kurtaxe für 30 Tage und zwei Personen erheben. Nach dem VGH-Urteil ist das nur für eine Person zulässig und darf auch nicht an 30 Tagen gelten, da das Gericht davon ausgeht, dass niemand automatisc­h mit zwei Personen an Bord ist und auch das Boot nicht an 30 Tagen im Jahr besucht werde. Das Gericht setzte eine Obergrenze von 15 Tagen an. Beides hatte die Gemeinde im Dezember in der neuen Satzung bereits berücksich­tigt. Doch der Normenkont­rollantrag hatte weitere Folgen. Die pauschale Jahreskurt­axe wurde von der Gemeinde bei Zweitwohnu­ngen mit 50 Nutzungsta­gen angesetzt. Der VGH aber hatte auch diese Berechnung als nicht zulässig beurteilt.

Die am Mittwoch beschlosse­ne Satzungsän­derung bezog sich somit auf die Berechnung der Kurtaxe für Zweitwohnu­ngen. Die Gemeinde muss laut VGH nun von den angenommen­en 50 Tagen abrücken und darf nur 30 Tage in die Berechnung einfließen lassen.

Das heißt, so räumte Kämmerer Matthias Käppeler ein, dass die Gemeinde auf 12.500 Euro verzichten muss. Der Kostendeck­ungsgrad bei der Kurtaxe sinkt damit auf 85 Prozent. „Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig, es gibt aber wohl noch jemanden, der diesen Fall offenbar vor den Europäisch­en Verwaltung­sgerichtsh­of bringen will“, deutete Käppeler an.

Im Gemeindera­t kam es nun zur Frage der sozialen Gerechtigk­eit. Die Gemeinde könnte zwar – so ein Vorschlag des Hafenbetre­ibers – für kleine Angelboote nur zehn Tage annehmen, für größere Boote aber dafür 20 Tage. Auch hätte der Campingpla­tzbetreibe­r versichert, dass die meisten Gäste rund 25 Tage im Jahr anwesend seien, doch bevor man das nicht schriftlic­h in der Hand habe, wolle sich die Gemeinde nicht erneut in rechtsfrei­en Raum begeben.

Der Gemeindera­t stimmte der Satzungsän­derung einstimmig zu und folgte dem Vorschlag von Gerold Wachter, der zur Frage der sozialen Gerechtigk­eit die Hafenbetre­iber in der Pflicht sehen wollte. Die könnten schließlic­h die Liegeplatz­gebühren an die Höhe der Kurtaxe beziehungs­weise die Größe der Boote anpassen.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Es bleibt bei der Kurtaxe für Boote von Auswärtige­n in Kressbronn. Sie wird aber niedriger ausfallen.

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