Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kurtaxe-Satzung an VGH-Urteil angepasst
Rat passt Satzung für Zweitwohnungsbesitzer an – Soziale Gerechtigkeit sei Sache der Hafenbetreiber
KRESSBRONN - In der Dezembersitzung hatte sich der Kressbronner Gemeinderat mit der Neufassung der Kurtaxe-Satzung beschäftigt. Nur wenige Tage später ging die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zum Normenkontrollantrag von Hafenbetreiber und Vereinen gegen die Satzung ein. Nach dem Urteil besteht immer noch die Möglichkeit, eine Kurtaxe von nicht in Kressbronn wohnenden Bootsbesitzern zu kassieren, trotzdem musste die Satzung erneut angepasst werden.
Ursprünglich wollte die Gemeinde bei Bootsbesitzern, die einen Liegeplatz im Hafen nutzen, aber nicht in Kressbronn wohnen, eine pauschale Kurtaxe für 30 Tage und zwei Personen erheben. Nach dem VGH-Urteil ist das nur für eine Person zulässig und darf auch nicht an 30 Tagen gelten, da das Gericht davon ausgeht, dass niemand automatisch mit zwei Personen an Bord ist und auch das Boot nicht an 30 Tagen im Jahr besucht werde. Das Gericht setzte eine Obergrenze von 15 Tagen an. Beides hatte die Gemeinde im Dezember in der neuen Satzung bereits berücksichtigt. Doch der Normenkontrollantrag hatte weitere Folgen. Die pauschale Jahreskurtaxe wurde von der Gemeinde bei Zweitwohnungen mit 50 Nutzungstagen angesetzt. Der VGH aber hatte auch diese Berechnung als nicht zulässig beurteilt.
Die am Mittwoch beschlossene Satzungsänderung bezog sich somit auf die Berechnung der Kurtaxe für Zweitwohnungen. Die Gemeinde muss laut VGH nun von den angenommenen 50 Tagen abrücken und darf nur 30 Tage in die Berechnung einfließen lassen.
Das heißt, so räumte Kämmerer Matthias Käppeler ein, dass die Gemeinde auf 12.500 Euro verzichten muss. Der Kostendeckungsgrad bei der Kurtaxe sinkt damit auf 85 Prozent. „Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt aber wohl noch jemanden, der diesen Fall offenbar vor den Europäischen Verwaltungsgerichtshof bringen will“, deutete Käppeler an.
Im Gemeinderat kam es nun zur Frage der sozialen Gerechtigkeit. Die Gemeinde könnte zwar – so ein Vorschlag des Hafenbetreibers – für kleine Angelboote nur zehn Tage annehmen, für größere Boote aber dafür 20 Tage. Auch hätte der Campingplatzbetreiber versichert, dass die meisten Gäste rund 25 Tage im Jahr anwesend seien, doch bevor man das nicht schriftlich in der Hand habe, wolle sich die Gemeinde nicht erneut in rechtsfreien Raum begeben.
Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung einstimmig zu und folgte dem Vorschlag von Gerold Wachter, der zur Frage der sozialen Gerechtigkeit die Hafenbetreiber in der Pflicht sehen wollte. Die könnten schließlich die Liegeplatzgebühren an die Höhe der Kurtaxe beziehungsweise die Größe der Boote anpassen.