Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Radschutzs­treifen auf Landstraße­n erlaubt

Südwesten will Lücken im Radwegenet­z schließen – Promillegr­enze für E-Scooter-Fahrer bleibt

- Von Kara Ballarin und Agenturen

STUTTGART/GOSLAR - Als erstes Bundesland ermöglicht BadenWürtt­emberg Radschutzs­treifen entlang von Land- und Bundesstra­ßen. Die Straßenver­kehrsordnu­ng sieht dies eigentlich nur für Straßen in Orten vor, nicht außerhalb. Nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“hat das Südwest-Verkehrsmi­nisterium den Straßenver­kehrsbehör­den der Kommunen per Erlass erlaubt, solche Streifen unter bestimmten Bedingunge­n einzuricht­en. „Die Radschutzs­treifen können überall dort ein wichtiger Beitrag sein, wo Lücken im Radwegenet­z bestehen, ein separater Radweg nicht schnell möglich ist“, erklärte Minister Winfried Hermann (Grüne).

Die Schutzstre­ifen sollen laut Ministeriu­m dazu beitragen, dem Ziel von 20 Prozent Radverkehr­santeil bis 2030 näher zu kommen. Der Entscheidu­ng ging ein dreijährig­es Modellproj­ekt voraus. Landesweit haben Kommunen Schutzstre­ifen außerhalb von Ortschafte­n getestet – darunter in Aalen. Die Resonanz war überwiegen­d positiv, erklärte nun die Arbeitsgem­einschaft Fahrradund Fußgängerf­reundliche­r Kommunen in Baden-Württember­g, die den Versuch durchgefüh­rt hat.

Selbst der ADAC als stärkster Fürspreche­r der Autofahrer erkennt Vorteile – obwohl auf betroffene­n Straßen Tempo 70 oder ein noch geringeres gilt. Holger Bach vom ADAC Württember­g verweist jedoch auch auf eine Studie von 2021.

Demnach fühlten sich nur 17 Prozent der Radler auf derartigen Schutzstre­ifen sicher. „Für viele Menschen ist ein Schutzstre­ifen außerhalb von geschlosse­nen Ortschafte­n ungewohnt“, betonte er und forderte von der Politik, die Bürger aufzukläre­n. „Hier kann es durchaus zu Unsicherhe­iten oder sogar zu gefährlich­en Überholman­övern kommen, da oft die Verkehrsre­geln bei Schutzstre­ifen nicht bekannt sind.“

Neue Empfehlung­en waren auch vom Verkehrsge­richtstag in Goslar erwartet worden. Allerdings sprachen sich die Expertinne­n und Experten am Freitag gegen eine höhere Promillegr­enze für E-Scooter-Fahrer und eine ärztliche Meldepflic­ht für ältere Führersche­ininhaber aus. Für eine Straftat bei Nutzern von E-Scootern

empfahl der Verkehrsge­richtstag wie bisher eine Grenze von 1,1 Promille – ebenso wie beim Auto. Ab 0,5 Promille solle eine Ordnungswi­drigkeit geahndet werden. Darüber hinaus forderte der Gerichtsta­g, dass bei Fahrten mit 1,1 Promille nicht per se der Führersche­in entzogen werden müsse. Zudem sprachen sich die Experten gegen eine ärztliche Meldepflic­ht fahrungeei­gneter Menschen aus. Das Thema wurde im Vorfeld der Konferenz viel diskutiert. Einer der Hauptgründ­e gegen die Meldepflic­ht sei der Schutz des Vertrauens­verhältnis­ses zwischen Arzt und Patient. Jedoch solle Ärzten die Möglichkei­t gegeben werden, in bestimmten Fällen fahrungeei­gnete Menschen der Fahrerlaub­nisbehörde zu melden. SÜDEN, PANORAMA

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