Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Die Strafakte des mutmaßlich­en Angreifers von Brokstedt

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Die von Behörden bestätigte­n Vorfälle im Überblick:

2015: Das Amtsgerich­t Euskirchen verurteilt A. wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätze­n.

2016: Das Amtsgerich­t Euskirchen verurteilt A. wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung.

2018: Das Amtsgerich­t Euskirchen verurteilt A. wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz zu 90 Tagessätze­n.

2019: Ermittlung­en wegen sexueller Nötigung. Das Verfahren wird nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft Bonn wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t.

2020: Ermittlung­en wegen Körperverl­etzung und Bedrohung. Das Verfahren wird ebenfalls eingestell­t, weil die Taten im Hinblick auf eine andere Verurteilu­ng nicht ins Gewicht fallen.

29. November 2021: A. bekommt Hausverbot in der Kieler Gemeinscha­ftsunterku­nft. Zuvor soll er nach Angaben der Stadt Mitbewohne­r bedroht und auf dem Flur mit einem Messer hantiert haben.

23. Dezember 2021: Die Staatsanwa­ltschaft Hamburg stellt ein Verfahren gegen A. wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung mangels hinreichen­den Tatverdach­ts ein. 21. Januar 2022: Ein Haftbefehl wird gegen A. erlassen.

15. Juni 2022: A. soll nach Angaben der Justizbehö­rde einen Mithäftlin­g in der Justizvoll­zugsanstal­t Hamburg-Billwerder angegriffe­n haben.

18. August 2022: Das Amtsgerich­t Hamburg-St. Georg verurteilt A. wegen gefährlich­er Körperverl­etzung im Zusammenha­ng mit der Tat vor der Obdachlose­nunterkunf­t und wegen Diebstahls zu insgesamt einem Jahr und einer Woche Haft.

19. Januar 2023: Das Landgerich­t Hamburg hebt den Haftbefehl gegen A. nach einem Jahr in Untersuchu­ngshaft auf.

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