Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Die Strafakte des mutmaßlichen Angreifers von Brokstedt
Die von Behörden bestätigten Vorfälle im Überblick:
2015: Das Amtsgericht Euskirchen verurteilt A. wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen.
2016: Das Amtsgericht Euskirchen verurteilt A. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
2018: Das Amtsgericht Euskirchen verurteilt A. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 90 Tagessätzen.
2019: Ermittlungen wegen sexueller Nötigung. Das Verfahren wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Geringfügigkeit eingestellt.
2020: Ermittlungen wegen Körperverletzung und Bedrohung. Das Verfahren wird ebenfalls eingestellt, weil die Taten im Hinblick auf eine andere Verurteilung nicht ins Gewicht fallen.
29. November 2021: A. bekommt Hausverbot in der Kieler Gemeinschaftsunterkunft. Zuvor soll er nach Angaben der Stadt Mitbewohner bedroht und auf dem Flur mit einem Messer hantiert haben.
23. Dezember 2021: Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt ein Verfahren gegen A. wegen vorsätzlicher Körperverletzung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 21. Januar 2022: Ein Haftbefehl wird gegen A. erlassen.
15. Juni 2022: A. soll nach Angaben der Justizbehörde einen Mithäftling in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Billwerder angegriffen haben.
18. August 2022: Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilt A. wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit der Tat vor der Obdachlosenunterkunft und wegen Diebstahls zu insgesamt einem Jahr und einer Woche Haft.
19. Januar 2023: Das Landgericht Hamburg hebt den Haftbefehl gegen A. nach einem Jahr in Untersuchungshaft auf.