Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Pilot erhält Strafbefehl
Staatsanwältin spricht von „riesengroßem Schutzengel“– Spielplatz ist sonst gut besucht
MECKENBEUREN - Die Geldstrafe hat der Pilot gleich gezahlt, der zum Jahreswechsel 2022/23 über Meckenbeuren seine Kabinentür verloren hatte. Die krachte damals auf einen Spielplatz. Gegen den Mann wurde ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Flugverkehrs erlassen.
Von einem „riesengroßen Schutzengel“für Meckenbeuren sprach bei der Jahrespressekonferenz Staatsanwältin Christine Weiss. Immerhin befand sich der Pilot, als er das Flugzeugteil verlor, in einer Höhe von rund 650 Metern über der Siedlung.
Die gut sechs Kilo schwere Tür schlug damals direkt neben der St.-Lukas-Klinik an einer Spielplatz-Schaukel ein. Ganz nah stand damals der Heilerziehungspf leger Roman Eckenfels zusammen mit einer anderen Person. Laut Staatsanwaltschaft nur etwa 12,90 Meter entfernt.
Eckenfels hatte gerade Kinder aus der Tagesklinik nach draußen begleitet. Die saßen da schon in den Autos der Eltern. „Zum Glück“, betonte der Heilerziehungspf leger damals im Gespräch. Er realisierte nicht sofort, was da passierte: „Da war ein dumpfes Geräusch.“
An einem anderen Tag hätte es beim Absturz des 1,40 mal zwei Meter großen Flugzeugteils Verletzte oder gar Tote geben können. Der Spielplatz gehört zur Eltern-Kind-Station und ist normalerweise recht gut besucht. Über den Jahreswechsel war die geschlossen, nur die Tagesklinik war in Betrieb, wie Eckenfels erklärte.
Ein 55-Jähriger war am Mittag des 30. Dezember 2022 mit seiner Diamond DA 42 NG von Friedrichshafen aus gestartet und wollte zurück zu seinem Heimatf
lughafen nach Zürich.
Der Pilot war gestartet, obwohl es eine Warnmeldung gegeben hatte, dass eine Flugzeugtür nicht geschlossen war. Die Fehlersuche, so Staatsanwältin Weiss, sei erfolglos geblieben.
Von einer visuellen und auch akustischen Warnung sprach damals Kerstin Mumenthaler vom Vorstand der Motorf luggruppe Zürich (MFGZ). Das System habe auch funktioniert.
Der Besitzer der Maschine, die Horizon Swiss Flight Academy aus Zürich, verwies auf den „einwandfreien technischen Zustand“der Maschine. Er bezog sich dabei auch auf das zertifizierte Wartungsprogramm für kommerziell betriebene Flugzeuge.
Dass es in der Tat ein Pilotenfehler war, ergaben denn auch die Ermittlungen, die in dem Strafbefehl mündeten.
In der Luft, so führte Christine Weiss jetzt bei der Pressekonferenz aus, habe der Pilot einen Luftzug in 3500 Fuß Höhe (über Meeresspiegel) verspürt. Entgegen der Sicherheitsvorgaben habe er dann im Flug versucht, die Tür zu verriegeln. Dadurch öffnete er die Tür allerdings. Die riss es dann komplett aus der Verankerung.
Die Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro (30 Tagessätze à 250 Euro) habe der Mann direkt vollständig bezahlt. „Der Pilot hat eingesehen, dass es nicht so ganz glücklich war, was er da gemacht hat“, schildert Christine Weiss die Reaktion des Mannes.