Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Planwerk von 1961 trifft auf Wohnraumnot 2024
Bebauung in der Talstraße in Reute beschäftigt Bauausschuss – Tiny House im Garten soll es nicht sein
MECKENBEUREN - Ein Baugesuch aus der Talstraße hat im Technischen Ausschuss grundsätzlich die Frage aufgeworfen: Inwiefern darf hier in Reute ein Bebauungsplan aus den 60er Jahren abgeändert und an heutige Notwendigkeiten angepasst werden? Zwar ging die im Bauvorbescheid angefragte Variante (ein Tiny House im Vorgarten) den Räten zu weit, doch soll die Tür für Gespräche offen bleiben. Sprich: Die Suche nach Lösungen geht weiter, um der Wohnraum-Situation anno 2024 gerecht zu werden.
„Errichtung eines Einfamilienhauses“– mit dem Vorbescheid sollte abgeklopft werden, ob die Gemeinde solches generell in Betracht zieht, zumal eine Besonderheit herein spielt: Auf dem Grundstück gibt es schon ein eingeschossiges Wohnhaus. Zur Straße hin südlich vorgelagert war angedacht, ein Tiny House zu erstellen.
Seit 1963 (so die Recherche von Jörg Baumann, CDU) ist der Bebauungsplan „Flst. 1095“verbindlich. Zwei Befreiungen von seinen Festsetzungen hätte es gebraucht: Die Unterschreitung der
Dachneigung um zwei Grad war dabei nicht das Problem. Wohl aber, dass das Hauptgebäude außerhalb der bebaubaren Fläche liegt – im bisherigen Garten und mit gerade mal 50 Zentimeter Abstand zur Straße.
Die bisher zugestandenen Überschreitungen der Baugrenzen sind damit nicht vergleichbar – betreffen sie doch mit dem Carport eine Nebenanlage, die vollständig außerhalb des Baufensters an der Straße zu finden ist. Daher stellte Patrick Gohl klar: „Der hier beantragte Umfang an Befreiung ist der bisher größte im Plangebiet“, so der Sachgebietsleiter Bauordnungsrecht.
Eine Genehmigung hätte einen Präzedenzfall bedeutet samt der Folge, dass bei künftigen Anträgen weiteren (größeren) Befreiungen Tür und Tor geöffnet wäre. Die Sorge der Verwaltung: Damit würde sich das Straßenbild in der Talstraße zwangsläufig ändern.
Dem Vorschlag der Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen, schloss sich der TA einhellig an. Der Tenor dabei: „Wir wollen ja Wohnraum schaffen, aber...“Die Bedenken trugen dem Rechnung, dass mit dem angefragten Vorgehen die Grundzüge der Planung berührt seien. Das Baurecht soll aber – unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes – „stringent“bleiben, wie es Bürgermeister Georg Schellinger einforderte.
Was sich etliche TA-Mitglieder, wie Eugen Lehle (Freie Wähler), vorstellen konnten, war eine Aufstockung der bestehenden Gebäude – so dies baurechtlich vorbereitet ist. Die Herleitung dazu brachte Jörg Baumann auf den Punkt: „Wir würden den Bebauungsplan so heute nicht mehr aufstellen.“
Angesichts dessen und trotz der Ablehnung im TA hält der Bürgermeister weitere Gespräche in der Sache für sinnvoll.