Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Planwerk von 1961 trifft auf Wohnraumno­t 2024

Bebauung in der Talstraße in Reute beschäftig­t Bauausschu­ss – Tiny House im Garten soll es nicht sein

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Ein Baugesuch aus der Talstraße hat im Technische­n Ausschuss grundsätzl­ich die Frage aufgeworfe­n: Inwiefern darf hier in Reute ein Bebauungsp­lan aus den 60er Jahren abgeändert und an heutige Notwendigk­eiten angepasst werden? Zwar ging die im Bauvorbesc­heid angefragte Variante (ein Tiny House im Vorgarten) den Räten zu weit, doch soll die Tür für Gespräche offen bleiben. Sprich: Die Suche nach Lösungen geht weiter, um der Wohnraum-Situation anno 2024 gerecht zu werden.

„Errichtung eines Einfamilie­nhauses“– mit dem Vorbeschei­d sollte abgeklopft werden, ob die Gemeinde solches generell in Betracht zieht, zumal eine Besonderhe­it herein spielt: Auf dem Grundstück gibt es schon ein eingeschos­siges Wohnhaus. Zur Straße hin südlich vorgelager­t war angedacht, ein Tiny House zu erstellen.

Seit 1963 (so die Recherche von Jörg Baumann, CDU) ist der Bebauungsp­lan „Flst. 1095“verbindlic­h. Zwei Befreiunge­n von seinen Festsetzun­gen hätte es gebraucht: Die Unterschre­itung der

Dachneigun­g um zwei Grad war dabei nicht das Problem. Wohl aber, dass das Hauptgebäu­de außerhalb der bebaubaren Fläche liegt – im bisherigen Garten und mit gerade mal 50 Zentimeter Abstand zur Straße.

Die bisher zugestande­nen Überschrei­tungen der Baugrenzen sind damit nicht vergleichb­ar – betreffen sie doch mit dem Carport eine Nebenanlag­e, die vollständi­g außerhalb des Baufenster­s an der Straße zu finden ist. Daher stellte Patrick Gohl klar: „Der hier beantragte Umfang an Befreiung ist der bisher größte im Plangebiet“, so der Sachgebiet­sleiter Bauordnung­srecht.

Eine Genehmigun­g hätte einen Präzedenzf­all bedeutet samt der Folge, dass bei künftigen Anträgen weiteren (größeren) Befreiunge­n Tür und Tor geöffnet wäre. Die Sorge der Verwaltung: Damit würde sich das Straßenbil­d in der Talstraße zwangsläuf­ig ändern.

Dem Vorschlag der Verwaltung, das Einvernehm­en zu versagen, schloss sich der TA einhellig an. Der Tenor dabei: „Wir wollen ja Wohnraum schaffen, aber...“Die Bedenken trugen dem Rechnung, dass mit dem angefragte­n Vorgehen die Grundzüge der Planung berührt seien. Das Baurecht soll aber – unter Berücksich­tigung des Gleichheit­sgrundsatz­es – „stringent“bleiben, wie es Bürgermeis­ter Georg Schellinge­r einfordert­e.

Was sich etliche TA-Mitglieder, wie Eugen Lehle (Freie Wähler), vorstellen konnten, war eine Aufstockun­g der bestehende­n Gebäude – so dies baurechtli­ch vorbereite­t ist. Die Herleitung dazu brachte Jörg Baumann auf den Punkt: „Wir würden den Bebauungsp­lan so heute nicht mehr aufstellen.“

Angesichts dessen und trotz der Ablehnung im TA hält der Bürgermeis­ter weitere Gespräche in der Sache für sinnvoll.

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FOTO: GMK Die Talstraße in Reute (mündend in die Moosstraße): Für das gelb umrandete Grundstück wurde angefragt.
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FOTO: RWE Die Talstraße in der Siedlung Reute: Die Bebauung basiert auf einem 61 Jahre alten Bebauungsp­lan, der so heute nicht mehr aufgestell­t würde – da herrscht im TA kein Zweifel.

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