Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kressbronn erhöht Zweitwohnungssteuer
Instrument soll angespannter Wohnraumsituation entgegenwirken
KRESSBRONN - Die Gemeinde Kressbronn erhöht die Zweitwohnungssteuer. Einstimmig haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung entschieden, dass künftig 80 Euro je angefangene 250 Euro Kaltmiete und 150 Euro pro Saison pauschal für Dauercamper berechnet werden. Durch die Satzungsänderung und Anhebung der Steuer sind laut Aussage von Kämmerer Matthias Käppeler Mehreinnahmen in Höhe von rund 812.000 Euro zu erwarten. Bislang betrugen die Einnahmen bei etwa 580.000 Euro.
Mit der Anpassung wolle man laut Aussage der Verwaltung den negativen Auswirkungen der Zweitwohnungen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken. Zuletzt wurde im Jahr 2015 eine Festsetzung von 110 Euro je 500 Euro Mietwohnwert bei den Wohnungen und 120 Euro pro Wohnwagen berechnet und beschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass 2025 auch eine Kurtaxenerhöhung ansteht, wird die Zweitwohnungssteuer für die Dauercamper im Verhältnis zu den Zweitwohnungen um einen geringeren Betrag erhöht, da die Kurtaxe bei den Campern einen höheren Anteil an den Gesamtkosten ausmacht.
„Der in den vergangenen Jahren angestiegene Anteil von Zweitwohnungen hat zu einer zusätzlichen Verknappung der ohnehin angespannten Wohnraumsituation geführt. Gleichzeitig kamen kaum neue Mietwohnungen auf den Markt, während neue Eigentumswohnungen im Preis stark gestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der
Zweitwohnungen in Kressbronn in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird“, informierte Käppeler. So gehöre die Gemeinde innerhalb des Bodenseekreises zu den Kommunen mit den höchsten Zuwachsquoten in Prozent bei der Kaltmiete.
Wie der Kämmerer in seinen Ausführungen erklärte, wird die Steuer nach dem jährlichen
Mehraufwand berechnet. Demnach gilt für gemietete Zweitwohnungen als Berechnungsgrundlage die vertraglich vereinbarten Nettokaltmiete, für eigen genutzte Wohnungen der Mietaufwand nach Maßgabe des jeweils aktuellen Mietspeigels der Gemeinde. Wichtig: Um Prozessrisiken auszuschließen, habe man sich laut Käppeler dazu entschieden, den von der Stadt Konstanz festgelegten Steuersatz von 35 Prozent möglichst nicht zu überschreiten: „Nachdem in Kressbronn noch das Stufenmodell zur Anwendung kommt, ist eine Halbierung der Stufen für die Kaltmieten von bislang 500,00 Euro Kaltmiete auf 250,00 Euro angebracht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass mit einem geringfügigen Überschreiten der Stufe eine Steuer ausgelöst wird, die deutlich über 35 Prozent der Kaltmiete liegt.“Bürgermeister Daniel Enzensperger sprach von einem klaren und starken Statement: „Wir müssen Wohnraum für die einheimische Bevölkerung schaffen und diejenigen, die dies verhindern, zur Kasse bitten.“