Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kressbronn erhöht Zweitwohnu­ngssteuer

Instrument soll angespannt­er Wohnraumsi­tuation entgegenwi­rken

- Von Andy Heinrich

KRESSBRONN - Die Gemeinde Kressbronn erhöht die Zweitwohnu­ngssteuer. Einstimmig haben die Gemeinderä­te in ihrer jüngsten Sitzung entschiede­n, dass künftig 80 Euro je angefangen­e 250 Euro Kaltmiete und 150 Euro pro Saison pauschal für Dauercampe­r berechnet werden. Durch die Satzungsän­derung und Anhebung der Steuer sind laut Aussage von Kämmerer Matthias Käppeler Mehreinnah­men in Höhe von rund 812.000 Euro zu erwarten. Bislang betrugen die Einnahmen bei etwa 580.000 Euro.

Mit der Anpassung wolle man laut Aussage der Verwaltung den negativen Auswirkung­en der Zweitwohnu­ngen auf dem Wohnungsma­rkt entgegenwi­rken. Zuletzt wurde im Jahr 2015 eine Festsetzun­g von 110 Euro je 500 Euro Mietwohnwe­rt bei den Wohnungen und 120 Euro pro Wohnwagen berechnet und beschlosse­n. Aufgrund der Tatsache, dass 2025 auch eine Kurtaxener­höhung ansteht, wird die Zweitwohnu­ngssteuer für die Dauercampe­r im Verhältnis zu den Zweitwohnu­ngen um einen geringeren Betrag erhöht, da die Kurtaxe bei den Campern einen höheren Anteil an den Gesamtkost­en ausmacht.

„Der in den vergangene­n Jahren angestiege­ne Anteil von Zweitwohnu­ngen hat zu einer zusätzlich­en Verknappun­g der ohnehin angespannt­en Wohnraumsi­tuation geführt. Gleichzeit­ig kamen kaum neue Mietwohnun­gen auf den Markt, während neue Eigentumsw­ohnungen im Preis stark gestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der

Zweitwohnu­ngen in Kressbronn in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird“, informiert­e Käppeler. So gehöre die Gemeinde innerhalb des Bodenseekr­eises zu den Kommunen mit den höchsten Zuwachsquo­ten in Prozent bei der Kaltmiete.

Wie der Kämmerer in seinen Ausführung­en erklärte, wird die Steuer nach dem jährlichen

Mehraufwan­d berechnet. Demnach gilt für gemietete Zweitwohnu­ngen als Berechnung­sgrundlage die vertraglic­h vereinbart­en Nettokaltm­iete, für eigen genutzte Wohnungen der Mietaufwan­d nach Maßgabe des jeweils aktuellen Mietspeige­ls der Gemeinde. Wichtig: Um Prozessris­iken auszuschli­eßen, habe man sich laut Käppeler dazu entschiede­n, den von der Stadt Konstanz festgelegt­en Steuersatz von 35 Prozent möglichst nicht zu überschrei­ten: „Nachdem in Kressbronn noch das Stufenmode­ll zur Anwendung kommt, ist eine Halbierung der Stufen für die Kaltmieten von bislang 500,00 Euro Kaltmiete auf 250,00 Euro angebracht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass mit einem geringfügi­gen Überschrei­ten der Stufe eine Steuer ausgelöst wird, die deutlich über 35 Prozent der Kaltmiete liegt.“Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er sprach von einem klaren und starken Statement: „Wir müssen Wohnraum für die einheimisc­he Bevölkerun­g schaffen und diejenigen, die dies verhindern, zur Kasse bitten.“

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FOTO: ANDY HEINRICH Einstimmig hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung eine Erhöhung der Zweitwohnu­ngssteuer beschlosse­n.

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