Schwäbische Zeitung (Wangen)

Österreich­er legt sich mit Facebook an

Max Schrems will besseren Datenschut­z beim Netzriesen – Streit vor dem EuGH

- Von Jessica Binsch

BERLIN (dpa) - Der Österreich­er Max Schrems versteht es, Facebook auf die Nerven zu gehen. Erst forderte der 27-Jährige die Herausgabe aller Daten, die das Netzwerk über ihn gespeicher­t hatte. Auf dieser Basis warf er Facebook vor, auch „gelöschte“Daten behalten zu haben. Dann strengte er eine Sammelklag­e gegen das Unternehme­n an. Nun landete sein Streit mit Facebook nach einem Umweg über Irland vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH).

In Irland hat Facebook seinen Europasitz, daher ist die dortige Datenschüt­zerin Helen Dixon für das Unternehme­n zuständig. Bei ihrer Behörde hatte Schrems sich beschwert. Ihm missfällt, dass Facebook Daten seiner Nutzer in die USA überträgt und dort auswertet. Die Grundlage dafür ist eine Vereinbaru­ng namens „Safe Harbor“, „sicherer Hafen“. Die Unternehme­n, die sich dafür anmelden, sichern zu, dass sie die Daten europäisch­er Nutzer auch in den USA angemessen schützen.

Bespitzelu­ng verletzt Grundrecht­e

Doch das Abkommen werde kaum kontrollie­rt, kritisiert Schrems. „Safe Harbor ist eine Lebenslüge“, sagt er. „Es wird von den Amerikaner­n praktisch nicht durchgeset­zt.“Einen weiteren Kritikpunk­t lieferten die Snowden-Enthüllung­en. Sie brachten ein Programm namens „Prism“an die Öffentlich­keit. Es gebe dem US-Geheimdien­st NSA Zugang zu den Nutzerdate­n unter anderem bei Facebook und Google, hieß es in einem Bericht auf Basis der SnowdenUnt­erlagen. Die Unternehme­n bestreiten, dass Behörden an Daten ohne Gerichtsbe­schluss kommen könnten. Schrems argumentie­rt, die Geheimdien­st-Überwachun­g widersprec­he den Grundrecht­en, die in der EU garantiert seien.

Auch deutsche Datenschüt­zer kritisiere­n die Safe-Harbor-Vereinbaru­ng. Sie fordern, staatliche Zugriffe auf die Nutzerdate­n in den USA „auf ein angemessen­es und grundrecht­skonformes Maß“zu beschränke­n. Müssen die Datenschüt­zer angesichts der Hinweise aus den Snowden-Dokumenten nachprüfen, ob die Safe-Harbor-Regeln noch einen angemessen­en Schutz bieten? „Vor der Frage stehen jetzt alle europäisch­en Behörden, eigentlich schon seit den Veröffentl­ichungen von Snowden“, sagt der Berliner Datenschut­zbeauftrag­te Alexander Dix.

Um diese Frage geht es letztlich auch bei der Anfrage des höchsten irischen Gerichts an das EuGH. Die irische Datenschut­zbehörde hatte die Beschwerde von Schrems abgewiesen. Dabei berief sie sich unter anderem auf eine Entscheidu­ng der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, in der die Brüsseler Behörde das Schutznive­au der USA als ausreichen­d eingestuft hatte. Die irischen Richter wollen vom EuGH nun wissen, ob die Datenschüt­zer sich auf die Brüsseler Entscheidu­ng berufen durften – oder ob sie eigene Ermittlung­en hätten anstellen sollen.

„Der irische High Court hat selber deutlich gemacht, dass er der Meinung ist, dass die Datenschut­zbehörden das prüfen müssen“, sagt Dix. Wenn die Luxemburge­r Richter das auch so sehen, könnten die Datenschüt­zer in EU-Staaten solche Prüfungen beginnen. Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. Für Schrems wird es nicht der letzte Gerichtste­r- min in Sachen Facebook sein. Im April berät ein Wiener Gericht, ob seine Sammelklag­e gegen das Netzuntern­ehmen zulässig ist. „Es wird nicht fade“, sagt Schrems, der in Jura promoviert und mit seinem Verein „Europe-v-Facebook“Spenden für die Gerichtsve­rfahren sammelt. Seine Erfahrunge­n hat er in einem Buch aufgeschri­eben.

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FOTO: DPA Der 27-jährige Max Schrems bereitet Facebook Probleme.

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