Schwäbische Zeitung (Wangen)

Neue Details zu Tugces Tod

18-Jähriger soll Studentin mit der flachen Hand niedergesc­hlagen haben

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DARMSTADT (dpa) - Der Prozess wegen der tödlichen Prügelatta­cke auf die Offenbache­r Studentin Tugce Albayrak soll in einem Monat in Darmstadt beginnen. Der erste Verhandlun­gstag gegen den mutmaßlich­en Täter sei für den 24. April geplant, teilte das Landgerich­t am Dienstag mit. Der 18 Jahre alte Sanel M. ist wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge angeklagt. Er sitzt in Untersuchu­ngshaft.

Sanel M. soll die Lehramtsst­udentin im November vor einem Schnellres­taurant in Offenbach „mit der flachen rechten Hand heftig gegen den Kopf geschlagen haben“, heißt es in der Mitteilung des Landgerich­ts. Tugce Albayrak fiel „ohne jegliche Abwehrreak­tion seitlich rückwärts auf den Asphalt und schlug mit dem Kopf auf“.

Die junge Frau wurde schwer verletzt, sie fiel ins Koma. Knapp zwei Wochen später, an ihrem 23. Geburtstag, wurden die lebenserha­ltenden Maschinen für Tugce abgeschalt­et.

Eltern treten als Nebenkläge­r auf

Laut Staatsanwa­ltschaft soll Sanel M. bewusst gewesen sein, dass ein Schlag wie dieser tödlich sein könnte. Die heftige Ohrfeige gab der Angeklagte nach Angaben von Verteidige­r Stephan Kuhn zu.

Das Schicksal der jungen Frau hatte für großes Aufsehen und internatio­nale Anteilnahm­e gesorgt. Tugce soll vor der tödlichen Auseinan- dersetzung zwei Mädchen in dem Restaurant geholfen haben: Die beiden sollen von dem Angeklagte­n und seinen Begleitern auf der Damentoile­tte belästigt worden sein.

Für den Prozess sind zehn Verhandlun­gstage geplant. Ein Ende ist vorerst für Mitte Juni vorgesehen. Da Sanel M. als Heranwachs­ender vor Gericht steht, könnte er zu einer Bewährungs­strafe verurteilt werden.

Eltern und Geschwiste­r von Tugce seien Nebenkläge­r und wollten auch persönlich an dem Verfahren teilnehmen, sagte einer ihrer Anwälte. Sanels Verteidige­r sagte, er hoffe, der Angeklagte bekomme „ein gerechtes und dem Erziehungs­gedanken des Jugendgeri­chtsgesetz­es entspreche­ndes Urteil“.

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