Sicherheitsmaßnahmen
Hierzulande hat sich die Lage auf den Straßen stark verbessert: Im Jahr 1970 wurden in der Bundesrepublik rund 19 200 Verkehrstote registriert, 2014 waren es noch 3368. Dazu haben zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen beigetragen. Helm: Seit 1976 gilt in Deutschland eine Helmpflicht für Motorradfahrer. Zwei Jahre später wurde die Vorschrift auf Mopedfahrer ausgedehnt. Seit 1985 gilt die Helmpflicht auf dem Mofa. Gurt: Der erste serienmäßige Dreipunktgurt wurde 1959 von Volvo in Schweden entwickelt. 1976 wird die Gurtpflicht für Fahrer und Beifahrer in Deutschland eingeführt. Airbag: Rund 30 Jahre nach der Patentanmeldung für „Prallkissen“im Auto sind 1980 die ersten Wagen serienmäßig mit Airbags verfügbar. Bremsen: Mit dem von Bosch entwickelten Antiblockiersystem (ABS) gehörte das gefährliche Blockieren der Bremsen der Vergangenheit an. Bosch und Mercedes-Benz entwickelten das ESP, mit dem durch gezielten Bremseingriff an einzelnen Rädern das Schleudern verhindert werden kann. Ersteinsatz war 1995 in der MercedesS-Klasse. Promillegrenze: Die Rechtsprechung in der Bundesrepublik begann 1965 mit der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,5 Promille. Der Goslaer Verkehrsgerichtstag empfahl mehrfach eine Herabsetzung des Grenzwertes. 1973 wurde die verbindliche 0,8-Promille-Grenze eingeführt, 1998 folgte die Senkung auf 0,5 Promille. (dpa)