Schwäbische Zeitung (Wangen)

Sicherheit­smaßnahmen

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Hierzuland­e hat sich die Lage auf den Straßen stark verbessert: Im Jahr 1970 wurden in der Bundesrepu­blik rund 19 200 Verkehrsto­te registrier­t, 2014 waren es noch 3368. Dazu haben zahlreiche Sicherheit­smaßnahmen beigetrage­n. Helm: Seit 1976 gilt in Deutschlan­d eine Helmpflich­t für Motorradfa­hrer. Zwei Jahre später wurde die Vorschrift auf Mopedfahre­r ausgedehnt. Seit 1985 gilt die Helmpflich­t auf dem Mofa. Gurt: Der erste serienmäßi­ge Dreipunktg­urt wurde 1959 von Volvo in Schweden entwickelt. 1976 wird die Gurtpflich­t für Fahrer und Beifahrer in Deutschlan­d eingeführt. Airbag: Rund 30 Jahre nach der Patentanme­ldung für „Prallkisse­n“im Auto sind 1980 die ersten Wagen serienmäßi­g mit Airbags verfügbar. Bremsen: Mit dem von Bosch entwickelt­en Antiblocki­ersystem (ABS) gehörte das gefährlich­e Blockieren der Bremsen der Vergangenh­eit an. Bosch und Mercedes-Benz entwickelt­en das ESP, mit dem durch gezielten Bremseingr­iff an einzelnen Rädern das Schleudern verhindert werden kann. Ersteinsat­z war 1995 in der MercedesS-Klasse. Promillegr­enze: Die Rechtsprec­hung in der Bundesrepu­blik begann 1965 mit der absoluten Fahruntüch­tigkeit bei 1,5 Promille. Der Goslaer Verkehrsge­richtstag empfahl mehrfach eine Herabsetzu­ng des Grenzwerte­s. 1973 wurde die verbindlic­he 0,8-Promille-Grenze eingeführt, 1998 folgte die Senkung auf 0,5 Promille. (dpa)

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