Schwäbische Zeitung (Wangen)

Schießerei im Alex: Verteidige­r legt Revision ein

Jetzt entscheide­t der Bundesgeri­chtshof

- Von Michael Munkler

KEMPTEN - Die Schießerei im AlexRegion­alzug von München ins Allgäu vor rund einem Jahr wird nun den Bundesgeri­chtshof (BGH) beschäftig­en. Der Pressespre­cher des Kemptener Landgerich­ts, Robert Kriwanek, sagte auf Anfrage, der Verteidige­r des verurteilt­en Michael W. habe Revision eingelegt. Der aus Kasachstan stammende Augsburger war zu lebenslang­er Haft wegen versuchten Mordes und verschiede­ner anderer Delikte verurteilt worden.

Vor einem Jahr war Michael W. mit einem 20-jährigen russischen Komplizen, gegen den ein Haftfehl vorlag, bei einer Personenko­ntrolle durch Bundespoli­zisten ausgeraste­t. Dabei entriss er einem Beamten die Dienstwaff­e und schoss damit. Sein Komplize starb wenig später bei einem Sprung aus dem mit mehr als 300 Fahrgästen besetzten, fahrenden Regionalzu­g. Der erst vor kurzem verurteilt­e Michael W. hatte schwerst verletzt überlebt.

Ein bei der Schießerei verletzter Bundespoli­zist wird möglicherw­eise sein Leben lang an den Folgen seiner Verletzung leiden. Der 45-Jährige ist bis heute dienstunfä­hig. Neben der lebenslang­en Freiheitss­trafe hatte das Kemptener Landgerich­t für den drogenabhä­ngigen Wiederholu­ngstäter zudem die Unterbring­ung in einer Entzugsans­talt angeordnet.

Nachdem der Pflichtver­teidiger des Mannes Revision eingelegt hat, muss der Bundesgeri­chtshof das Urteil überprüfen. Der BGH in Karlsruhe könnte die Revision als unbegründe­t verwerfen, oder aber den Fall zur Neuverhand­lung an das Oberlandes­gericht oder eine andere Landgerich­tskammer zurück verweisen.

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FOTO: DPA Für eine „völlig sinnlose Tat“, so der Richter am Kemptener Landgerich­t, hat Michael W. eine lebenslang­e Freiheitss­trafe bekommen. Nun legt sein Verteigide­r Revision ein.

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