Schießerei im Alex: Verteidiger legt Revision ein
Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof
KEMPTEN - Die Schießerei im AlexRegionalzug von München ins Allgäu vor rund einem Jahr wird nun den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Der Pressesprecher des Kemptener Landgerichts, Robert Kriwanek, sagte auf Anfrage, der Verteidiger des verurteilten Michael W. habe Revision eingelegt. Der aus Kasachstan stammende Augsburger war zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes und verschiedener anderer Delikte verurteilt worden.
Vor einem Jahr war Michael W. mit einem 20-jährigen russischen Komplizen, gegen den ein Haftfehl vorlag, bei einer Personenkontrolle durch Bundespolizisten ausgerastet. Dabei entriss er einem Beamten die Dienstwaffe und schoss damit. Sein Komplize starb wenig später bei einem Sprung aus dem mit mehr als 300 Fahrgästen besetzten, fahrenden Regionalzug. Der erst vor kurzem verurteilte Michael W. hatte schwerst verletzt überlebt.
Ein bei der Schießerei verletzter Bundespolizist wird möglicherweise sein Leben lang an den Folgen seiner Verletzung leiden. Der 45-Jährige ist bis heute dienstunfähig. Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe hatte das Kemptener Landgericht für den drogenabhängigen Wiederholungstäter zudem die Unterbringung in einer Entzugsanstalt angeordnet.
Nachdem der Pflichtverteidiger des Mannes Revision eingelegt hat, muss der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen. Der BGH in Karlsruhe könnte die Revision als unbegründet verwerfen, oder aber den Fall zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht oder eine andere Landgerichtskammer zurück verweisen.