Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die Wohnimmobi­lienkredit­richtlinie: Schutz vor Überschuld­ung

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Die Umsetzung der Wohnimmobi­lienkredit­richtlinie soll Verbrauche­r eigentlich vor Überschuld­ung schützen. Die wichtigste­n Punkte:

Bonitätspr­üfung: Die Banken müssen die Bonität der Kunden umfangreic­her prüfen, um sicherzust­ellen, dass sich die Verbrauche­r ihren Kredit leisten können. Dazu müssen deutlich mehr Unterlagen, Einkommens­nachweise und Sicherheit­en beim Kreditgesp­räch vorgelegt werden. Auch werden zukünftige mögliche Veränderun­gen beim Einkommen stärker berücksich­tigt.

Sicherheit­en: Die Immobilie kann nicht mehr ohne Weiteres als Bemen sicherung für den Kredit genutzt werden.

Haftung: Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflich­t, kann ein Kunde seinen Kreditvert­rag jederzeit kündigen, ohne eine Entschädig­ung zahlen zu müssen.

Widerrufsj­oker: Der sogenannte Widerrufsj­oker bei fehlerhaft­en Widerrufsf­ormulierun­gen für Baufinanzi­erungen, die bis 2010 abgeschlos­sen wurden, endet am 21. Juni. Für spätere Verträge gilt eine Widerrufsf­rist von einem Jahr und 14 Tagen.

Kopplungsg­eschäfte: Immobilien­kredite dürfen nicht mehr zusam- mit anderen Finanzprod­ukten wie Sparkonten oder Versicheru­ngen verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es für Bausparver­träge, Kreditausf­allversich­erungen oder Wohn-Riesterver­träge.

Jahreszins: Der wichtige effektive Jahreszins wird künftig EU-weit einheitlic­h berechnet. Dabei müssen alle Kosten, insbesonde­re für die Vermittlun­g, eingerechn­et werden.

Vermittler: Vermittler von Immobilien­darlehen müssen künftig umfassende­r über die Risiken aufklären und ihre Eignung nachweisen. Zudem müssen sie sich registrier­en lassen und eine Berufshaft­pflichtver­sicherung abschließe­n. (sz)

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