Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Schutz vor Überschuldung
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll Verbraucher eigentlich vor Überschuldung schützen. Die wichtigsten Punkte:
Bonitätsprüfung: Die Banken müssen die Bonität der Kunden umfangreicher prüfen, um sicherzustellen, dass sich die Verbraucher ihren Kredit leisten können. Dazu müssen deutlich mehr Unterlagen, Einkommensnachweise und Sicherheiten beim Kreditgespräch vorgelegt werden. Auch werden zukünftige mögliche Veränderungen beim Einkommen stärker berücksichtigt.
Sicherheiten: Die Immobilie kann nicht mehr ohne Weiteres als Bemen sicherung für den Kredit genutzt werden.
Haftung: Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflicht, kann ein Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.
Widerrufsjoker: Der sogenannte Widerrufsjoker bei fehlerhaften Widerrufsformulierungen für Baufinanzierungen, die bis 2010 abgeschlossen wurden, endet am 21. Juni. Für spätere Verträge gilt eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.
Kopplungsgeschäfte: Immobilienkredite dürfen nicht mehr zusam- mit anderen Finanzprodukten wie Sparkonten oder Versicherungen verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es für Bausparverträge, Kreditausfallversicherungen oder Wohn-Riesterverträge.
Jahreszins: Der wichtige effektive Jahreszins wird künftig EU-weit einheitlich berechnet. Dabei müssen alle Kosten, insbesondere für die Vermittlung, eingerechnet werden.
Vermittler: Vermittler von Immobiliendarlehen müssen künftig umfassender über die Risiken aufklären und ihre Eignung nachweisen. Zudem müssen sie sich registrieren lassen und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. (sz)