Schwäbische Zeitung (Wangen)

Schäden nach dem Unwetter – wer zahlt?

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Die schweren Unwetter haben im Südwesten eine Schneise der Verwüstung hinterlass­en. Die Betroffene­n sind mit Aufräumarb­eiten beschäftig­t. Wichtig ist jetzt die Frage, welche Versicheru­ng für den Schaden aufkommt. Hier ein Überblick:

Sturmschäd­en am Haus, etwa durch umgestürzt­e Bäume oder umherflieg­ende Gegenständ­e, übernimmt in der Regel die Gebäudever­sicherung. Sturmschäd­en sind laut ab Windstärke acht abgesicher­t. Das entspricht einer Windgeschw­indigkeit von mehr als 62 Stundenkil­ometern.

Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistun­gsversiche­rung notwendig.

Der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektroger­äten ist über die Hausratver­sicherung abgesicher­t. Sie kommt auf für Schäden durch Feuer, Blitzschla­g, Überspannu­ng, Hagel oder Sturm.

Wird der Keller überschwem­mt, zahlen Versichere­r nur, wenn eine Elementars­chadenvers­icherung abgeschlos­sen wurde. Sie kann als Zusatzbaus­tein in eine Hausratode­r Wohngebäud­eversicher­ung eingeschlo­ssen werden und gleicht Schäden durch Überschwem­mung, Rückstau oder Erdrutsche aus. Die ElementarZ­usatzdecku­ng in der Hausratver­sicherung kommt beispielsw­eise für das durch Überschwem­mung beschädigt­e Wohnungsin­ventar auf. Eine Wohngebäud­eversicher­ung mit entspreche­nder Deckung übernimmt die Kosten für Reparatura­rbeiten am Wohngebäud­e, wie Trocknung oder Instandset­zung des Mauerwerks.

Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinsc­hlag entstanden sind, übernimmt die Teilkaskov­ersicherun­g. Auch bei plötzliche­n Überschwem­mungen etwa in Tiefgarage­n übernimmt sie die Schäden. Nicht übernommen werden Schäden, wenn der Fahrer fahrlässig handelt und etwa eine überschwem­mte Fahrbahn benutzt. (ari/dpa)

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