Schäden nach dem Unwetter – wer zahlt?
Die schweren Unwetter haben im Südwesten eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Die Betroffenen sind mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Wichtig ist jetzt die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Hier ein Überblick:
Sturmschäden am Haus, etwa durch umgestürzte Bäume oder umherfliegende Gegenstände, übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung. Sturmschäden sind laut ab Windstärke acht abgesichert. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern.
Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten ist über die Hausratversicherung abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Hagel oder Sturm.
Wird der Keller überschwemmt, zahlen Versicherer nur, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie kann als Zusatzbaustein in eine Hausratoder Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden und gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsche aus. Die ElementarZusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt beispielsweise für das durch Überschwemmung beschädigte Wohnungsinventar auf. Eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Deckung übernimmt die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude, wie Trocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks.
Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen etwa in Tiefgaragen übernimmt sie die Schäden. Nicht übernommen werden Schäden, wenn der Fahrer fahrlässig handelt und etwa eine überschwemmte Fahrbahn benutzt. (ari/dpa)