Schwäbische Zeitung (Wangen)

Erneut Gerichtssc­hlappe für Bausparkas­sen

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BAMBERG (dpa) - Im Streit um hoch verzinste Bausparver­träge bleibt die rechtliche Situation verfahren. Zwei neue richterlic­he Entscheidu­ngen wurden nun bekannt: Das Oberlandes­gericht (OLG) Koblenz gab abermals den Bausparkas­sen recht, das OLG Bamberg hingegen schlug sich auf Seite der Sparer. Die Kündigung von drei Altverträg­en aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 sei unwirksam, entschiede­n die Richter in Bayern (Aktenzeich­en 8U24/16, Urteil vom 10.8.). Bamberg ist nach dem OLG Stuttgart das zweite höhere Gericht, das im Sinne der Sparer urteilt. Dem gegenüber stehen Entscheidu­ngen der OLG Köln, Koblenz, Celle, Hamm und Frankfurt pro Bausparkas­sen. Seit 2015 haben die Finanzinst­itute bereits etwa eine Viertelmil­lion Verträge gekündigt, die hohen Guthabenzi­nsen der Kunden sind für sie ein schlechtes Geschäft. Die in Bamberg unterlegen­e Kasse, die Badenia, kündigte an, in Revision zu gehen. Am Bundesgeri­chtshof sind mehrere Verfahren anhängig. In dem Bamberger OLG-Verfahren ging es um drei Verträge von zwei Sparern, die mit 2,5 bis 3 Prozent verzinst waren. Die Sparer hatten die Verträge nie für Darlehen genutzt, sondern nur für Guthaben.

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