Erneut Gerichtsschlappe für Bausparkassen
BAMBERG (dpa) - Im Streit um hoch verzinste Bausparverträge bleibt die rechtliche Situation verfahren. Zwei neue richterliche Entscheidungen wurden nun bekannt: Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab abermals den Bausparkassen recht, das OLG Bamberg hingegen schlug sich auf Seite der Sparer. Die Kündigung von drei Altverträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 sei unwirksam, entschieden die Richter in Bayern (Aktenzeichen 8U24/16, Urteil vom 10.8.). Bamberg ist nach dem OLG Stuttgart das zweite höhere Gericht, das im Sinne der Sparer urteilt. Dem gegenüber stehen Entscheidungen der OLG Köln, Koblenz, Celle, Hamm und Frankfurt pro Bausparkassen. Seit 2015 haben die Finanzinstitute bereits etwa eine Viertelmillion Verträge gekündigt, die hohen Guthabenzinsen der Kunden sind für sie ein schlechtes Geschäft. Die in Bamberg unterlegene Kasse, die Badenia, kündigte an, in Revision zu gehen. Am Bundesgerichtshof sind mehrere Verfahren anhängig. In dem Bamberger OLG-Verfahren ging es um drei Verträge von zwei Sparern, die mit 2,5 bis 3 Prozent verzinst waren. Die Sparer hatten die Verträge nie für Darlehen genutzt, sondern nur für Guthaben.