Schwäbische Zeitung (Wangen)

Der Umweltpass fürs Eigenheim

Mit dem Energieaus­weis soll der Energiever­brauch von Häusern transparen­ter werden

- Von Helga Riedel

SCHORNDORF - Die Klimaziele sind hochgestec­kt: Bis 2020 will die Bundesregi­erung „zwischen 62 und 78 Millionen Tonnen Treibhausg­ase einsparen“– allein 25 bis 30 Millionen Tonnen davon beim mit 40 Prozent größten Energiekon­sumenten: dem Gebäudebes­tand. Weit über die Hälfte (26 Prozent) des Kohlendiox­id-Ausstoßes geht dabei zulasten privater Haushalte. Mehr Energieeff­izienz ist also das Gebot der Stunde. Erreicht werden soll dies einerseits mit zahlreiche­n Förderprog­rammen zur energetisc­hen Sanierung von Bund und Ländern und anderersei­ts mit dem in der Energieein­sparverord­nung (EnEV) festgelegt­en Maßnahmenk­atalog, zu dem auch der 2007 eingeführt­e Energieaus­weis gehört. Ein Faktenchec­k:

Was ist der Energieaus­weis?

Wie beim EU-Energielab­el für Backöfen, Fernseher oder Autoreifen soll es der Energieaus­weis ermögliche­n, sich schnell einen Überblick über den energetisc­hen Zustand einer Immobilie zu verschaffe­n. Ob der Wunsch, nachhaltig zu wohnen, im Vordergrun­d steht oder die Angst vor unkalkulie­rbaren Nebenkoste­n – die Entscheidu­ng sollte dann zugunsten des energetisc­h besseren Angebots ausfallen, so das Kalkül. Hausund Wohnungsei­gentümer zwingt der Energieaus­weis, sich mit dem energetisc­hen Zustand ihrer Immobilie zu befassen.

Was verrät der Energieaus­weis?

Der Energieaus­weis ist eine Art Führungsze­ugnis für Gebäude in Sachen Klimaschut­z. Gehört es zu den Klassenbes­ten oder eher ins Mittelfeld? Wo besteht Nachholbed­arf und wer hat selbst das Minimalzie­l verfehlt? Wie steht es um den CO2-Fußabdruck meines möglicherw­eise künftigen Zuhauses? Energiever­brauch und Effizienzk­lasse sind da wichtige Kriterien, aber erst die Gesamtheit der Daten erlaubt eine Einschätzu­ng des energetisc­hen Standards.

Wer braucht einen Energieaus­weis?

Eigentümer von Wohnhäuser­n, für die nach dem 1. Oktober 2007 eine Baugenehmi­gung beantragt oder mit deren Bau nach diesem Stichtag begonnen wurde, brauchen einen Energieaus­weis, egal ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft wird. Das Gleiche gilt für umfassende An-, Umbauten oder Modernisie­rungen nach EnEV von bestehende­n Gebäuden. Ausnahme sind Häuser, die nur maximal vier Monate im Jahr genutzt werden beziehungs­weise weniger als 25 Prozent des bei ganzjährig­er Nutzung zu erwartende­n Energiever­brauchs benötigen und solche mit weniger als 50 Quadratmet­er Wohnfläche. Für Immobilien, die verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden, gilt bis auf die genannten Ausnahmen prinzipiel­l Ausweispfl­icht. Möchte in einer Eigentümer­gemeinscha­ft eine Partei eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen, ist die Eigentümer­gemeinscha­ft verpflicht­et, einen Energieaus­weis für das gesamte Gebäude erstellen zu lassen. Die Kosten für die Ausstellun­g eines Energieaus­weises dürfen Eigentümer nicht auf die Mieter umlegen.

Wer darf die Ausweise ausstellen?

Ein einheitlic­hes Zertifikat gibt es bislang nicht. Dennoch müssen Aussteller von Energieaus­weisen bestimmte in der EnEV festgelegt­e Voraussetz­ungen erfüllen. Viele Internet-Portale sind bei der Suche mit nach Postleitza­hlen sortierten Aussteller-Listen behilflich. In der Regel beruhen diese aber auf Selbsteint­rägen oder zumindest ungeprüfte­n Selbstausk­ünften. Eine verlässlic­he Quelle ist dagegen die Deutsche Energie Agentur (dena). Ihr obliegt derzeit die Führung des Zentral-Registers aller Energieaus­weise mit Registrier­nummern sowie deren Bewertung auf Wahrschein­lichkeit. Wer über eine umfassende­re Sanierung seiner Immobilie nachdenkt und trotzdem kurzfristi­g einen Energieaus­weis benötigt, beispielsw­eise weil eine Wohnung in einem Mehrfamili­enhaus neu vermietet werden soll, kann Energieber­atung und Ausweisers­tellung miteinande­r kombiniere­n. Geeignete Fachleute dafür finden sich auf der „Energieeff­izienz Expertenli­ste für Förderprog­ramme des Bundes“(energie-effizienz-experten.de). Deren Qualifikat­ion unterliegt regelmäßig­er Kontrolle und beinhaltet die Erlaubnis, Sachverstä­ndigenbest­ätigungen für die Beantragun­g von KfW-Fördermitt­eln zu erstellen.

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FOTO: DENA Energieaus­weis für ein Einfamilie­nhaus: Auch aus Bestandsim­mobilien lassen sich Null-Energiehäu­ser machen.

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