Der Umweltpass fürs Eigenheim
Mit dem Energieausweis soll der Energieverbrauch von Häusern transparenter werden
SCHORNDORF - Die Klimaziele sind hochgesteckt: Bis 2020 will die Bundesregierung „zwischen 62 und 78 Millionen Tonnen Treibhausgase einsparen“– allein 25 bis 30 Millionen Tonnen davon beim mit 40 Prozent größten Energiekonsumenten: dem Gebäudebestand. Weit über die Hälfte (26 Prozent) des Kohlendioxid-Ausstoßes geht dabei zulasten privater Haushalte. Mehr Energieeffizienz ist also das Gebot der Stunde. Erreicht werden soll dies einerseits mit zahlreichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Bund und Ländern und andererseits mit dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegten Maßnahmenkatalog, zu dem auch der 2007 eingeführte Energieausweis gehört. Ein Faktencheck:
Was ist der Energieausweis?
Wie beim EU-Energielabel für Backöfen, Fernseher oder Autoreifen soll es der Energieausweis ermöglichen, sich schnell einen Überblick über den energetischen Zustand einer Immobilie zu verschaffen. Ob der Wunsch, nachhaltig zu wohnen, im Vordergrund steht oder die Angst vor unkalkulierbaren Nebenkosten – die Entscheidung sollte dann zugunsten des energetisch besseren Angebots ausfallen, so das Kalkül. Hausund Wohnungseigentümer zwingt der Energieausweis, sich mit dem energetischen Zustand ihrer Immobilie zu befassen.
Was verrät der Energieausweis?
Der Energieausweis ist eine Art Führungszeugnis für Gebäude in Sachen Klimaschutz. Gehört es zu den Klassenbesten oder eher ins Mittelfeld? Wo besteht Nachholbedarf und wer hat selbst das Minimalziel verfehlt? Wie steht es um den CO2-Fußabdruck meines möglicherweise künftigen Zuhauses? Energieverbrauch und Effizienzklasse sind da wichtige Kriterien, aber erst die Gesamtheit der Daten erlaubt eine Einschätzung des energetischen Standards.
Wer braucht einen Energieausweis?
Eigentümer von Wohnhäusern, für die nach dem 1. Oktober 2007 eine Baugenehmigung beantragt oder mit deren Bau nach diesem Stichtag begonnen wurde, brauchen einen Energieausweis, egal ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft wird. Das Gleiche gilt für umfassende An-, Umbauten oder Modernisierungen nach EnEV von bestehenden Gebäuden. Ausnahme sind Häuser, die nur maximal vier Monate im Jahr genutzt werden beziehungsweise weniger als 25 Prozent des bei ganzjähriger Nutzung zu erwartenden Energieverbrauchs benötigen und solche mit weniger als 50 Quadratmeter Wohnfläche. Für Immobilien, die verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden, gilt bis auf die genannten Ausnahmen prinzipiell Ausweispflicht. Möchte in einer Eigentümergemeinschaft eine Partei eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen, ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, einen Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellen zu lassen. Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises dürfen Eigentümer nicht auf die Mieter umlegen.
Wer darf die Ausweise ausstellen?
Ein einheitliches Zertifikat gibt es bislang nicht. Dennoch müssen Aussteller von Energieausweisen bestimmte in der EnEV festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Viele Internet-Portale sind bei der Suche mit nach Postleitzahlen sortierten Aussteller-Listen behilflich. In der Regel beruhen diese aber auf Selbsteinträgen oder zumindest ungeprüften Selbstauskünften. Eine verlässliche Quelle ist dagegen die Deutsche Energie Agentur (dena). Ihr obliegt derzeit die Führung des Zentral-Registers aller Energieausweise mit Registriernummern sowie deren Bewertung auf Wahrscheinlichkeit. Wer über eine umfassendere Sanierung seiner Immobilie nachdenkt und trotzdem kurzfristig einen Energieausweis benötigt, beispielsweise weil eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus neu vermietet werden soll, kann Energieberatung und Ausweiserstellung miteinander kombinieren. Geeignete Fachleute dafür finden sich auf der „Energieeffizienz Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“(energie-effizienz-experten.de). Deren Qualifikation unterliegt regelmäßiger Kontrolle und beinhaltet die Erlaubnis, Sachverständigenbestätigungen für die Beantragung von KfW-Fördermitteln zu erstellen.