Gewalt gegenüber Nachbarn rechtfertigt Kündigung
BERLIN (dpa) - In Mietshäusern gilt: Nachbarn sollten aufeinander Rücksicht nehmen. Wer gegen diese Grundregel verstößt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Repressalien eines Mieters gegenüber seinen Nachbarn können zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt (Aktenzeichen 67 S 110/16), über die die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“(Heft 7/2016) berichtet. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin im Zuge eines Streits die Wohnungstür ihrer Nachbarin eingeschlagen.