Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gewalt gegenüber Nachbarn rechtferti­gt Kündigung

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BERLIN (dpa) - In Mietshäuse­rn gilt: Nachbarn sollten aufeinande­r Rücksicht nehmen. Wer gegen diese Grundregel verstößt, muss mit ernsthafte­n Konsequenz­en rechnen. Repressali­en eines Mieters gegenüber seinen Nachbarn können zur fristlosen Kündigung des Mietverhäl­tnisses durch den Vermieter führen, wie eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Berlin zeigt (Aktenzeich­en 67 S 110/16), über die die Zeitschrif­t „Wohnungswi­rtschaft und Mietrecht“(Heft 7/2016) berichtet. In dem verhandelt­en Fall hatte eine Mieterin im Zuge eines Streits die Wohnungstü­r ihrer Nachbarin eingeschla­gen.

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