Arbeitsrecht
Bulgarische und rumänische Staatsbürger dürfen seit dem 1. Januar 2014 in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Dies gilt auch für Arbeitnehmer/ innen, die einen Minijob in Deutschland ausüben. EU-Bürger aus Polen, Estland, Litauen, Lettland, Ungarn, Tschechien, aus der Slowakei und Slowenien können dies bereits seit dem 1. Mai 2011. (vs)