Schwäbische Zeitung (Wangen)

Arbeitsrec­ht

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Bulgarisch­e und rumänische Staatsbürg­er dürfen seit dem 1. Januar 2014 in Deutschlan­d ohne Arbeitserl­aubnis arbeiten. Dies gilt auch für Arbeitnehm­er/ innen, die einen Minijob in Deutschlan­d ausüben. EU-Bürger aus Polen, Estland, Litauen, Lettland, Ungarn, Tschechien, aus der Slowakei und Slowenien können dies bereits seit dem 1. Mai 2011. (vs)

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