Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gutachten für Eisbahn-Dach fällt positiv aus

Verwaltung will Bauprojekt in die städtische Prioritäte­nliste aufnehmen

- Von Bernd Treffler

WANGEN - Die Stadt Wangen will die Überdachun­g des Eisstadion­s Stefanshöh­e weiterverf­olgen. Nachdem das in Auftrag gegebene, naturschut­zrechtlich­e Gutachten überwiegen­d positiv ausgefalle­n ist, schlägt die Verwaltung vor, „die Einhausung der Eisbahn in die Prioritäte­nliste“aufzunehme­n. Dies geht aus den Unterlagen zur nächsten Gemeindera­tssitzung am 8. Mai hervor.

Mitte 2016 hatte der Wangener Rat beschlosse­n, ein Umweltguta­chten in Auftrag zu geben, das prüfen sollte, ob eine nach drei Seiten geschlosse­ne Überdachun­g der Eisbahn unter naturschut­zrechtlich­en Gesichtspu­nkten genehmigun­gsfähig sei. Den Entwurf des Gutachtens schickte die Stadt Ende Februar zum Regierungs­präsidium (RP), zum Regionalve­rband und zum Landratsam­t als zuständige Naturschut­zbehörde und bat um deren Stellungna­hmen.

Laut Sitzungsvo­rlage weist dabei das RP darauf hin, dass schon damals für das Freibad und die Eisbahn ein Bebauungsp­lan erforderli­ch gewesen wäre. Dieser sei jetzt für die geplante Überdachun­g nötig, und vor dem Hintergrun­d der ausgeweite­ten Nutzungsze­iten auch eine Änderung des Flächennut­zungsplans. Für möglich hält es das Regierungs­präsidium, dass ein sogenannte­s Zielabweic­hungsverfa­hren (Raumordnun­g) nötig ist. Der Regionalve­rband und das Landratsam­t empfehlen eine Bauleitpla­nung für den gesamten Bereich, einschließ­lich Freibad und geplanter DLRG-Bereitscha­ftshalle. Die Naturschut­zbehörde fordert zudem eine Holzversch­alung der Fassade, will ansonsten aber ein begrüntes Flachdach unter Auflagen akzeptiere­n.

Das Gutachten selbst sieht in der nach drei Seiten geschlosse­nen Überdachun­g keine negativen Auswirkung­en auf das Landschaft­sbild oder den Naturschut­z. Wegen der geplanten Neuordnung des Geländes und der geringeren Licht- und Lärmemissi­onen füge sich der Baukörper zudem besser in die Umgebung ein. Dies vor dem Hintergrun­d, dass die Kunsteisba­hn in einem Landschaft­sschutzgeb­iet und regionalen Grünzug liegt.

Henninger: „Sieg für den Landschaft­s- und Naturschut­z“

„Das Gutachten ist ein Sieg für den Landschaft­s-und Naturschut­z“, sagt Dieter Henninger, Geschäftsf­ührer des Fördervere­ins Kunsteisba­hn Stefanshöh­e. Und zum Thema Bebauungsp­lan: „Wenn man das jetzt nachholt, werden Sünden aus der Vergangenh­eit geheilt werden.“Henninger war es auch, der Anfang des Jahres in Sachen Eisbahndac­h erneut in die Offensive gegangen war und mit dem von einem Architekte­n ausgearbei­teten Planentwur­f eine „Grundlage“für die gutachterl­iche, naturschut­zrechtlich­e Bewertung erstellen ließ. Das Wichtigste sei es jetzt, so Henninger, dass man „die baurechtli­chen Dinge abarbeitet, und das möglichst schnell“.

Laut Sitzungsvo­rlage will die Verwaltung mit der Bauleitpla­nung aber erst beginnen, wenn der Rat der Aufnahme des Projekts in die städtische Prioritäte­nliste zustimmt. Dazu sei jedoch auch eine grobe Schätzung der Kosten für die Stadt erforderli­ch. Hier seien, so die Verwaltung, noch Gespräche mit dem Fördervere­in nötig. Der hatte sich zumindest öffentlich bislang bewusst nicht zu den möglichen Baukosten geäußert.

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