„Zuerst der Mensch und dann der Straßenverkehr“
Zum Bericht „Wir fühlen uns nicht ernst genommen“(SZ, 12. Juni), dem Bericht der Stadt zur Verkehrsschau und der Verkehrssituation in Hatzenweiler:
„Als Unterzeichner des Begehrens habe ich mich nur mit Bauchschmerzen daran beteiligt. Das Ergebnis des Berichtes in Wort, Art und Weise ist nicht neu und schon seit Jahren bekannt, ohne dass sich dazu überhaupt etwas bewegt. Der ereignete Unfall wird, wenn überhaupt, nur bedauerlicherweise zur Kenntnis genommen. Ebenso die beharrliche Verweigerung der Behörden zu dieser Situation. Dies gilt übrigens für die ganze Strecke von Lottenmühle bis Hiltensweiler. Nur Alibiverkehrsregelungen, um sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Wenn man diesen Bericht zu der stattgefunden Verkehrsschau liest, kann man daraus nur eines ableiten: dass die Vorgabe lautet „Zuerst der Straßenverkehr und dann der Mensch“. Die richtige Vorgabe müsste lauten: „Zuerst der Mensch und dann der Straßenverkehr“. Jedes Gesetz, Vorordnung und auch Dienstanweisung beinhaltet auch einen Ermessensspielraum, der hier nach dem oben genannten Motto seitens der Behörden angewendet werden sollte.
Im einzelnen zu den Punkten: Hinweisschild für querende Fußgänger – das ist ohne anheimgehende Geschwindigkeitsbegrenzung und der notwendigen Sicherung der Querungsmöglichkeit wie Übergangseinrichtung mit Verkehrsteiler eine Farce. Desweiteren die Prüfung einer Ausleuchtung der Haltestelle, auch das ist eine Farce. Erstens fährt zu der Zeit der möglichen Ausleuchtung kein Bus, außer in wenigen Monaten des Winterhalbjahres. In dieser Jahreszeit ist wegen des Flusstals auch noch eine Nebelsituation mit einhergehend.
Auch in Hatzenweiler haben wir den Umstand der älter werdenden Bevölkerung und damit der Erfordernis einer sicheren Straßenquerung zum Erreichen der Bushaltestelle. Die Anbringung des Verkehrszählers ist unsachgemäß, weil der Verkehr der Gastwirtschaft mit einbezogen wird und damit statistisch die Werte verfälscht werden.
Man hat erhebliche Zweifel, ob die zuständigen Behörden in solchen Fällen das Gemeinwohl der Bürgerschaft überhaupt erkennen und im Blick haben. Das ist keine Grundlage des Vertrauens der Menschen gegenüber den Behörden. Daraus ableitend kann man sich der Erkenntnis nicht verschließen, dass es sich um eine von den Behörden geduldete Rennstrecke handelt.
Selbst wenn durch die Staatsanwaltschaft der Betroffen in gewisser Weise ein Teil einer Selbstverschuldung angelastet werden sollte, kann das kein Anlass für die Behörden sein, sich dann damit aus der Verantwortung zu ziehen.“
Hubert Jud, Hatzenweiler