Schwäbische Zeitung (Wangen)

Todkrankes Baby muss weiter behandelt werden

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STRASSBURG (dpa) - In Großbritan­nien müssen Ärzte ein todkrankes Baby weiter am Leben halten. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte verlängert­e am Dienstag in Straßburg eine entspreche­nde vorläufige Anordnung bis auf Weiteres. Die Eltern möchten den zehn Monate alten Charlie, der an einer seltenen genetische­n Erkrankung leidet, für eine experiment­elle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen die lebenserha­ltenden Maßnahmen einstellen.

Die Eltern müssen ihre Beschwerde noch begründen. Wenn sie das nicht tun, endet die Anordnung kommenden Montag um Mitternach­t.

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