Ehefrau entlarvt Illertal-Einbrecher
Zwei Männer stehen seit Donnerstag vor Gericht – Einbrüche in mehreren Gemeinden
BIBERACH/ ILLERTAL - Sie sollen in mehrere Wohnhäuser im Illertal eingebrochen sein: Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Neu-Ulm und ein 40Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis müssen sich seit Donnerstagnachmittag wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls vor dem Amtsgericht Biberach verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg beschuldigt die seit Anfang des Jahres in Haft sitzenden Männer, Einbrüche in Erolzheim, Dettingen, Kirchdorf und Kirchberg begangen zu haben. Beim Prozessauftakt räumten die Angeklagten einen Teil der Taten ein, andere stritten sie ab.
Rückblick: Im November und Dezember des vergangenen Jahres häufen sich die Einbrüche in den Illertalgemeinden. Unbekannte versuchen Fenster und Terrassentüren aufzuhebeln, um in Häuser einzusteigen. Gelingt ihnen das Eindringen, durchwühlen sie unter anderem Schlafzimmer nach Bargeld und Schmuck. Bei ihrem Beutezug ist auch ein Wohnhaus in Kirchberg ihr Ziel – bei diesem Einbruch werden zwei Männer gefilmt. Eine Überwachungskamera zeigt, wie ein Mann eine Schublade durchwühlt und eine Taschenlampe in der Hand hat. Ein Zweiter steht im Hintergrund. Ende Januar veröffentlichten Polizei und Staatsanwaltschaft die Aufnahmen. Auch die „Schwäbische Zeitung“druckt die Fotos ab.
22-Jähriger stellt sich der Polizei
Ein Wiedersehen mit diesen beiden Männern gab es am Donnerstag. Justizvollzugsbeamte führten die beiden Männer in Fußfesseln in den Gerichtssaal. Die öffentliche Fahndung hatte auf den 22-Jährigen einen so großen Druck ausgelöst, dass er sich der Polizei stellte. Genauer gesagt, setzte ihn seine Frau unter Druck: Sie hatte ihn auf einem der Fahndungsfotos erkannt und drängte ihn daraufhin, zur Polizei zu gehen, wie der Angeklagte schilderte. Wenig später wurde dann auch der 40-Jährige festgenommen.
Staatsanwältin Tanja Kraemer geht laut Anklageschrift allerdings davon aus, dass es sich bei den beiden Tätern nicht um die vollständige Bande handelt. Zwei weitere Männer, die der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt sind, könnten Komplizen sein. Wo sich diese derzeit aufhalten, ist allerdings unklar. Wie der 22-jährige Angeklagte vor Gericht sagte, könnte sich einer dieser beiden Männer auf dem Balkan aufhalten. Der 22-Jährige und der 40Jährige haben ebenfalls die Staatsangehörigkeit eines Balkanstaates.
Der 22-Jährige räumte seine Taten teilweise am ersten Prozesstag ein. Er habe Streit mit seiner Frau gehabt und daraufhin zur Flasche gegriffen. Als er sich mit dem 40-jährigen Angeklagten und den beiden weiteren, möglichen Komplizen traf, habe es sich so ergeben, dass er an einem Abend im Dezember mit auf Beutezug ging. Verteidiger Raimund Förschner befragte seinen Mandanten sehr detailliert zu dessen Alkoholkonsum. Zudem sagte der 22-Jährige aus, lediglich Schmiere an diesem Abend gestanden und keinen Anteil an der Beute erhalten zu haben. Ganz ohne Zweifel blieb diese Aussage jedoch nicht. „Die Videobeweise zeigen, dass auch Sie in den Schubladen im Wohnzimmer gewühlt haben“, sagte Kraemer in Richtung des 22Jährigen.
Schwierige Befragung
Ein als Zeuge vernommener Polizist sagte: „Es ist unglaubwürdig, dass der 22-Jährige sich zugesoffen hat.“Auf den Filmaufnahmen vermittelte dieser nicht einen solchen Eindruck. Gleichzeitig sei es eher unwahrscheinlich, im volltrunkenen Zustand ins Illertal zu kommen. Zudem gab der Beamte zu bedenken, dass die Angeklagten Zeit hatten, sich eine Geschichte auszudenken. Denn aufgrund der öffentlichen Fahndung hätten die beiden Männer gewusst, dass die Polizei ihnen auf der Spur ist.
Etwas schwieriger gestaltete sich die Befragung des 40-Jährigen, und das nicht, weil ein Dolmetscher übersetzten musste. Der 40-Jährige, dessen Verteidiger Oliver Bartholomäus ist, antwortete teilweise wirr und ohne Zusammenhang auf die von Richter Ralf Bürglen und Staatsanwältin Kraemer gestellten Fragen. Auch er gab an, an einem Teil der Taten beteiligt gewesen zu sein. Gleichzeitig versuchte er aber, sich als Mitläufer zu präsentieren. Wenn es um die Planung der Taten, also um die Auswahl der Ortschaften und das Fahren des Fluchtfahrzeugs ging, machten beide Angeklagten die verschwundenen Komplizen dafür verantwortlich. Hauptaufgabe der Beweisaufnahme wird sein, den beiden Männern nachweisen zu können, dass sie mehr als den aufgezeichneten Einbruch in Kirchberg begangen haben. Denn es gibt weder Tatzeugen noch brauchbare Spuren.