Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ehefrau entlarvt Illertal-Einbrecher

Zwei Männer stehen seit Donnerstag vor Gericht – Einbrüche in mehreren Gemeinden

- Von Daniel Häfele

BIBERACH/ ILLERTAL - Sie sollen in mehrere Wohnhäuser im Illertal eingebroch­en sein: Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Neu-Ulm und ein 40Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis müssen sich seit Donnerstag­nachmittag wegen gemeinscha­ftlichen schweren Bandendieb­stahls vor dem Amtsgerich­t Biberach verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg beschuldig­t die seit Anfang des Jahres in Haft sitzenden Männer, Einbrüche in Erolzheim, Dettingen, Kirchdorf und Kirchberg begangen zu haben. Beim Prozessauf­takt räumten die Angeklagte­n einen Teil der Taten ein, andere stritten sie ab.

Rückblick: Im November und Dezember des vergangene­n Jahres häufen sich die Einbrüche in den Illertalge­meinden. Unbekannte versuchen Fenster und Terrassent­üren aufzuhebel­n, um in Häuser einzusteig­en. Gelingt ihnen das Eindringen, durchwühle­n sie unter anderem Schlafzimm­er nach Bargeld und Schmuck. Bei ihrem Beutezug ist auch ein Wohnhaus in Kirchberg ihr Ziel – bei diesem Einbruch werden zwei Männer gefilmt. Eine Überwachun­gskamera zeigt, wie ein Mann eine Schublade durchwühlt und eine Taschenlam­pe in der Hand hat. Ein Zweiter steht im Hintergrun­d. Ende Januar veröffentl­ichten Polizei und Staatsanwa­ltschaft die Aufnahmen. Auch die „Schwäbisch­e Zeitung“druckt die Fotos ab.

22-Jähriger stellt sich der Polizei

Ein Wiedersehe­n mit diesen beiden Männern gab es am Donnerstag. Justizvoll­zugsbeamte führten die beiden Männer in Fußfesseln in den Gerichtssa­al. Die öffentlich­e Fahndung hatte auf den 22-Jährigen einen so großen Druck ausgelöst, dass er sich der Polizei stellte. Genauer gesagt, setzte ihn seine Frau unter Druck: Sie hatte ihn auf einem der Fahndungsf­otos erkannt und drängte ihn daraufhin, zur Polizei zu gehen, wie der Angeklagte schilderte. Wenig später wurde dann auch der 40-Jährige festgenomm­en.

Staatsanwä­ltin Tanja Kraemer geht laut Anklagesch­rift allerdings davon aus, dass es sich bei den beiden Tätern nicht um die vollständi­ge Bande handelt. Zwei weitere Männer, die der Staatsanwa­ltschaft namentlich bekannt sind, könnten Komplizen sein. Wo sich diese derzeit aufhalten, ist allerdings unklar. Wie der 22-jährige Angeklagte vor Gericht sagte, könnte sich einer dieser beiden Männer auf dem Balkan aufhalten. Der 22-Jährige und der 40Jährige haben ebenfalls die Staatsange­hörigkeit eines Balkanstaa­tes.

Der 22-Jährige räumte seine Taten teilweise am ersten Prozesstag ein. Er habe Streit mit seiner Frau gehabt und daraufhin zur Flasche gegriffen. Als er sich mit dem 40-jährigen Angeklagte­n und den beiden weiteren, möglichen Komplizen traf, habe es sich so ergeben, dass er an einem Abend im Dezember mit auf Beutezug ging. Verteidige­r Raimund Förschner befragte seinen Mandanten sehr detaillier­t zu dessen Alkoholkon­sum. Zudem sagte der 22-Jährige aus, lediglich Schmiere an diesem Abend gestanden und keinen Anteil an der Beute erhalten zu haben. Ganz ohne Zweifel blieb diese Aussage jedoch nicht. „Die Videobewei­se zeigen, dass auch Sie in den Schubladen im Wohnzimmer gewühlt haben“, sagte Kraemer in Richtung des 22Jährigen.

Schwierige Befragung

Ein als Zeuge vernommene­r Polizist sagte: „Es ist unglaubwür­dig, dass der 22-Jährige sich zugesoffen hat.“Auf den Filmaufnah­men vermittelt­e dieser nicht einen solchen Eindruck. Gleichzeit­ig sei es eher unwahrsche­inlich, im volltrunke­nen Zustand ins Illertal zu kommen. Zudem gab der Beamte zu bedenken, dass die Angeklagte­n Zeit hatten, sich eine Geschichte auszudenke­n. Denn aufgrund der öffentlich­en Fahndung hätten die beiden Männer gewusst, dass die Polizei ihnen auf der Spur ist.

Etwas schwierige­r gestaltete sich die Befragung des 40-Jährigen, und das nicht, weil ein Dolmetsche­r übersetzte­n musste. Der 40-Jährige, dessen Verteidige­r Oliver Bartholomä­us ist, antwortete teilweise wirr und ohne Zusammenha­ng auf die von Richter Ralf Bürglen und Staatsanwä­ltin Kraemer gestellten Fragen. Auch er gab an, an einem Teil der Taten beteiligt gewesen zu sein. Gleichzeit­ig versuchte er aber, sich als Mitläufer zu präsentier­en. Wenn es um die Planung der Taten, also um die Auswahl der Ortschafte­n und das Fahren des Fluchtfahr­zeugs ging, machten beide Angeklagte­n die verschwund­enen Komplizen dafür verantwort­lich. Hauptaufga­be der Beweisaufn­ahme wird sein, den beiden Männern nachweisen zu können, dass sie mehr als den aufgezeich­neten Einbruch in Kirchberg begangen haben. Denn es gibt weder Tatzeugen noch brauchbare Spuren.

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