Neues Bauvertragsrecht ab 2018
Ab dem kommenden Jahr tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dieses bringt privaten Bauherren mehr Rechte. So müssen Baufirmen, die für private Bauherren ein Haus neu bauen oder einen größeren Umbau übernehmen, ab 2018 eine ordentliche Baubeschreibung vorlegen, verbindliche Angaben zur Bauzeit machen und alle nötigen Bauunterlagen herstellen und übergeben, die der Auftraggeber benötigt um nachzuweisen, dass sein Bau den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Darüber hinaus werden die Abschlagszahlungen an den Bauunternehmer auf 90 Prozent des Werklohns begrenzt. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Raten immer dem Wert der Bauleistung entsprechen. Sie dürfen nicht größer sein, sonst ist die Überzahlung im Insolvenzfall des Bauunternehmens wirtschaftlich verloren. Außerdem bekommen Bauherren ab 2018 ein Widerrufsrecht. Der Verband der Privaten Bauherren (VPB) empfiehlt, alles was 2018 Pflicht wird, schon jetzt vertraglich festzuschreiben. „Zwar haben Bauherren noch kein Recht auf den ab 2018 geltenden Verbraucherschutz“, erklärt VPBVertrauensanwalt Holger Freitag, „aber Baufirmen und Bauherren genießen Vertragsgestaltungsfreiheit. Sie können aushandeln was sie möchten.“(ank)