Schwäbische Zeitung (Wangen)

Neues Bauvertrag­srecht ab 2018

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Ab dem kommenden Jahr tritt das neue Bauvertrag­srecht in Kraft. Dieses bringt privaten Bauherren mehr Rechte. So müssen Baufirmen, die für private Bauherren ein Haus neu bauen oder einen größeren Umbau übernehmen, ab 2018 eine ordentlich­e Baubeschre­ibung vorlegen, verbindlic­he Angaben zur Bauzeit machen und alle nötigen Bauunterla­gen herstellen und übergeben, die der Auftraggeb­er benötigt um nachzuweis­en, dass sein Bau den öffentlich-rechtliche­n Vorschrift­en entspricht. Darüber hinaus werden die Abschlagsz­ahlungen an den Bauunterne­hmer auf 90 Prozent des Werklohns begrenzt. Zudem muss sichergest­ellt werden, dass die Raten immer dem Wert der Bauleistun­g entspreche­n. Sie dürfen nicht größer sein, sonst ist die Überzahlun­g im Insolvenzf­all des Bauunterne­hmens wirtschaft­lich verloren. Außerdem bekommen Bauherren ab 2018 ein Widerrufsr­echt. Der Verband der Privaten Bauherren (VPB) empfiehlt, alles was 2018 Pflicht wird, schon jetzt vertraglic­h festzuschr­eiben. „Zwar haben Bauherren noch kein Recht auf den ab 2018 geltenden Verbrauche­rschutz“, erklärt VPBVertrau­ensanwalt Holger Freitag, „aber Baufirmen und Bauherren genießen Vertragsge­staltungsf­reiheit. Sie können aushandeln was sie möchten.“(ank)

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