Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wurstherst­eller entgehen Strafe wegen Rechtslück­e

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BONN (dpa) - Wegen einer Lücke im Wettbewerb­srecht sind drei weitere Wurstherst­eller einer empfindlic­hen Kartellstr­afe entgangen. Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro gegen die Unternehme­n Bell (Seevetal), Sickendiek (Neuenkirch­en-Vörden, beide Niedersach­sen) und Marten (Gütersloh, NRW) wegen Preisabspr­achen seien aufgehoben worden, teilte das Bundeskart­ellamt am Montag mit. Die Firmen hätten sich intern umstruktur­iert und seien damit rechtlich für die Bußgeldver­fahren nicht mehr greifbar gewesen. Mit einer aktuellen Rechtsände­rung habe der Gesetzgebe­r das Schlupfloc­h für künftige Verfahren aber geschlosse­n, betonte Kartellamt­schef Andreas Mundt.

Das Schlupfloc­h im Wettbewerb­srecht wird intern als „Wurstlücke“bezeichnet, weil nach einem groß angelegten Kartellver­fahren gegen 21 Wurstherst­eller aus dem Jahr 2014 bereits zwei andere Unternehme­n der Branche mit konzernint­ernen Umstruktur­ierungen reagiert hatten. Die angegriffe­nen Firmen verschwand­en dadurch pro forma; damit war das Bußgeld nicht mehr vollstreck­bar. Künftig müssten Konzernmüt­ter für Bußgelder ihrer Töchter mit einstehen. Damit würden „Umgehungsl­ösungen verhindert“, sagte Mundt. Insgesamt seien der Behörde durch die „Wurstlücke“238 Millionen Euro Bußgeld entgangen.

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FOTO: DPA Fleischthe­ke in einer Metzgerei. Wurstherst­eller nutzen Gesetzeslü­cke, um Kartellstr­afe zu entgehen.

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