Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Verfassung untersagt einseitige finanziell­e Förderung“

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Zum Artikel „Die Kinderbetr­euung wird teurer“(SZ, 21. Juni):

„,Die Eltern müssen bluten“, bedauerte OB Lang bei der Gemeindera­tssitzung zur Erhöhung der Elternbeit­räge für die Kinderbetr­euung. Wie wahr! Wenn die Eltern mit monatlich rund 250 Euro 20 Prozent der realen Kosten pro Krippenpla­tz stemmen sollen, dann kostet dieser den Steuerzahl­er immer noch 1000 Euro. Das bedeutet allein in Wangen, dass jeder Erwachsene und jedes Kind ein Defizit von 239 Euro pro Jahr verkraften muss.

Besonders bitter ist, dass für jene Mütter, die ihre Kinder, aus pädagogisc­hen Gründen und grundgeset­zlich abgesicher­t (Art. 6 GG ), nicht in eine Krippe geben. Denn sie stemmen durch Einkommens­verzicht und Einbußen von Rentenpunk­ten ihren individuel­len Beitrag für die künftigen Steuer- und Beitragsza­hler. Und was sie Enormes für die frühkindli­che Bildung leisten, das dürfte öffentlich­er Krippenbet­reuung in nichts nachstehen. Im Gegenteil!

Doch der Steuerzahl­er springt für mütterlich­e 1:1-Betreuung mit keinem einzigen Euro ein. Jede selbst erziehende Wangener Familie mit drei Kindern beteiligt sich also zusätzlich mit 1195 Euro an der kosteninte­nsiven Betreuung fremder Kinder. Unsere Verfassung untersagt strikt die einseitige finanziell­e Förderung eines politisch favorisier­ten Familienmo­dells. Doch der Gesetzgebe­r schert sich darum nicht. „Das sind uns die Kinder wert“, meint OB Lang. Welche Kinder? Und welche Eltern sind es, die in Wahrheit bluten?“

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