„Verfassung untersagt einseitige finanzielle Förderung“
Zum Artikel „Die Kinderbetreuung wird teurer“(SZ, 21. Juni):
„,Die Eltern müssen bluten“, bedauerte OB Lang bei der Gemeinderatssitzung zur Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Wie wahr! Wenn die Eltern mit monatlich rund 250 Euro 20 Prozent der realen Kosten pro Krippenplatz stemmen sollen, dann kostet dieser den Steuerzahler immer noch 1000 Euro. Das bedeutet allein in Wangen, dass jeder Erwachsene und jedes Kind ein Defizit von 239 Euro pro Jahr verkraften muss.
Besonders bitter ist, dass für jene Mütter, die ihre Kinder, aus pädagogischen Gründen und grundgesetzlich abgesichert (Art. 6 GG ), nicht in eine Krippe geben. Denn sie stemmen durch Einkommensverzicht und Einbußen von Rentenpunkten ihren individuellen Beitrag für die künftigen Steuer- und Beitragszahler. Und was sie Enormes für die frühkindliche Bildung leisten, das dürfte öffentlicher Krippenbetreuung in nichts nachstehen. Im Gegenteil!
Doch der Steuerzahler springt für mütterliche 1:1-Betreuung mit keinem einzigen Euro ein. Jede selbst erziehende Wangener Familie mit drei Kindern beteiligt sich also zusätzlich mit 1195 Euro an der kostenintensiven Betreuung fremder Kinder. Unsere Verfassung untersagt strikt die einseitige finanzielle Förderung eines politisch favorisierten Familienmodells. Doch der Gesetzgeber schert sich darum nicht. „Das sind uns die Kinder wert“, meint OB Lang. Welche Kinder? Und welche Eltern sind es, die in Wahrheit bluten?“