„Krawalltüten“im Straßenverkehr
Zum Bericht „Gegen den Lärm“(in der SZ vom 24. Juni 2017).
Beim Lesen des oben angegebenen Artikels habe ich mir etwas verwundert die Augen gerieben: die Lärmbelästigung durch Motorradfahrer soll laut polizeilicher Aussage gesetzeskonform sein? Gibt es nicht eindeutige Phongrenzwerte, die auch für Motorräder gelten? Oder werden die Grenzwerte fern der Alltagspraxis nur im Leerlauf beziehungsweise bei niedrigen Drehzahlen gemessen? Soweit ich das richtig sehe, sind Motorräder mit serienmäßigen Auspuffanlagen leiser als viele der „Krawalltüten“, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Offensichtlich werden häufig modifizierte Anlagen verwendet, für die die offizielle Bezeichnung „Schalldämpfer“genau das Gegenteil bedeutet. Da dürfte in den meisten Fällen wohl keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen. Deshalb sollten bei der Polizei tragbare Phonmessgeräte eingesetzt werden, um diese Lärmquellen gleich aus dem Verkehr ziehen zu können. Diese Maßnahmen wären vermutlich effektiver als nur über Tempokontrollen. Meine Bereitschaft zu Verständnis und Toleranz ist jedenfalls gegenüber egozentrischem Verhalten durch Lärmbelästigung „just for fun“nicht vorhanden. Harald Garzke, Hamburg
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