Enteignung von Hitlers Geburtshaus ist rechtens
WIEN (AFP) - Das österreichische Verfassungsgericht hat die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler bestätigt. Die Enteignung der Eigentümerin des Gebäudes in Braunau am Inn sei im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig und nicht entschädigungslos und deshalb auch nicht verfassungswidrig, urteilte das Gericht am Freitag. Das österreichische Parlament hatte im Dezember 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Enteignung des Hitler-Geburtshauses ermöglichte. Die Regierung will damit verhindern, dass das Haus von Neonazis genutzt wird. Der Anwalt der bisherigen Hausbesitzerin hatte dagegen geklagt.