Schwäbische Zeitung (Wangen)

Enteignung von Hitlers Geburtshau­s ist rechtens

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WIEN (AFP) - Das österreich­ische Verfassung­sgericht hat die Enteignung des Geburtshau­ses von Adolf Hitler bestätigt. Die Enteignung der Eigentümer­in des Gebäudes in Braunau am Inn sei im öffentlich­en Interesse geboten, verhältnis­mäßig und nicht entschädig­ungslos und deshalb auch nicht verfassung­swidrig, urteilte das Gericht am Freitag. Das österreich­ische Parlament hatte im Dezember 2016 ein Gesetz verabschie­det, das die Enteignung des Hitler-Geburtshau­ses ermöglicht­e. Die Regierung will damit verhindern, dass das Haus von Neonazis genutzt wird. Der Anwalt der bisherigen Hausbesitz­erin hatte dagegen geklagt.

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