Schwäbische Zeitung (Wangen)

Strafzahlu­ng wegen ESC-Ausschluss

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GENF (AFP) - Wegen des Ausschluss­es der russischen Kandidatin vom Eurovision Song Contest (ESC) muss der ukrainisch­e Fernsehend­er UA:PBC eine Geldstrafe zahlen. Die European Broadcasti­ng Union (EBU), die den ESC ausrichtet, teilte mit, UA:PBC solle „erheblich“belangt werden. Eine Summe nannte die EBU zunächst nicht. Senderchef Surab Alasanija sprach von mindestens 200 000 Euro und kündigte Widerspruc­h an. Die Ukraine hatte im Mai der russischen Kandidatin Julia Samoilowa für den Gesangswet­tbewerb die Einreise verweigert. Weil Samoilowa 2015 ein Konzert auf der von Russland annektiert­en Krim gegeben hatte, wurde sie mit einem dreijährig­en Einreiseve­rbot belegt. Die EBU erklärte, dies habe den Ruf des ESC beschädigt und zu weniger Fernsehzus­chauern geführt.

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