Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ferienjob darf nicht länger als vier Wochen dauern

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Schüler dürfen in den Ferien höchstens vier Wochen pro Jahr arbeiten. Außerdem gilt eine maximale Arbeitszei­t von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, erklärt der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB). In der Regel dürfen Schulpflic­htige nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr arbeiten, mindestens 16-Jährige auch etwas länger – allerdings nicht am Wochenende. Grundsätzl­ich müssen Jugendlich­e für einen Ferienjob mindestens 13 Jahre alt sein. 13- und 14-Jährige brauchen allerdings eine Erlaubnis der Eltern und dürfen auch dann nur zwei bis drei Stunden pro Tag jobben. Anspruch auf Mindestloh­n gibt es bei einem Ferienjob nur für Volljährig­e. (dpa)

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