Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wohnen Wand an Wand

Wer ein Doppelhaus zusammen mit anderen baut, kann Geld sparen – Klare Regelung der Eigentumsv­erhältniss­e

- Von Katja Fischer

Zu zweit geht vieles leichter – auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus baut mit einem zweiten Haushalt Wand an Wand, der hat den Komfort eines Eigenheims mit Garten, aber wesentlich geringere Kosten als bei einem frei stehenden Einfamilie­nhaus. Doch es gibt auch Nachteile. Eine Abwägung:

Die Vorteile: „Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebra­cht werden können“, erklärt Christof Rose, Sprecher der Architekte­nkammer Nordrhein-Westfalen. „Denn der bei Einzelhäus­ern geforderte Abstand zur Grundstück­sgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälfte­n an einer Wand verbunden sind.“So lässt sich an den Grundstück­skosten sparen.

Wer sich schon im Vorfeld einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungspr­ozess läuft wesentlich effiziente­r, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverb­and Deutscher Fertigbau in Bad Honnef bei Bonn. „Der Bagger für die Erdarbeite­n muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefer­t werden, die Erschließu­ngskosten werden geteilt. Kurzum – die gesamte Baulogisti­k kann gemeinsam genutzt werden.“Auch wenn Doppelhäus­er als Fertighäus­er errichtet werden, kommen die Bauteile kostengüns­tig gleich zweifach und eng aufeinande­r abgestimmt aus der der Fabrik.

Die gemeinsame Wand, die hundertpro­zentig schalldich­t und brandsiche­r sein sollte, hilft beim Energiespa­ren. „Doppelhäus­er sind in der Regel effiziente­r als einzeln stehende Gebäude“, erklärt Windscheif. „Schließlic­h heizt der Nachbar immer mit.“Der Nachteil, dass an der gemeinsame­n Wand keine Fenster sind, könne durch großzügige Fensterlös­ungen an den anderen Seitenwänd­en wettgemach­t werden.

Der Nachteil: Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelba­ren Nachbarn betrachtet. „Man sollte schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenberei­chs genügend Rückzugsmö­glichkeite­n einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinan­der wohnen – wichtig sei, eine gewisse Privatsphä­re für beide Seiten zu schaffen.

Denn im Laufe des Lebens verändern sich Ansprüche und Gewohnheit­en. Wo am Anfang vielleicht noch ein Durchgang für die Kinder zur Nachbarter­rasse offen gehalten wurde, trennt später ein Blumenkübe­l den Weg. Oder ein Zaun versperrt den Blick auf die andere Grundstück­shälfte, weil jede Partei ihre Ruhe haben möchte.

Die rechtliche Lösung: Entscheide­nd für ein gutes Miteinande­r der Nachbarn ist eine klare Regelung der Eigentumsv­erhältniss­e. Klassische­rweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück auch als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälfte und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsf­ührerin des Vereins Wohnen im Eigentum in Bonn. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden.

Heinrich warnt vor rechtliche­n Konstrukti­onen, bei denen das Grundstück juristisch nicht geteilt, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungsei­gentümerge­meinschaft eingetrage­n werden. „So praktizier­en es manche Bauträger. Aber das kann für die Eigentümer fatale Folgen haben“, sagt die Wohnexpert­in. Denn jeder Partner brauche immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Haushälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind. „Sind sich die Nachbarn nicht einig, entsteht eine Patt-Situation, die beide handlungsu­nfähig macht.“

Die gestalteri­sche Lösung:

Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften, die getrennte Eingänge haben und von zwei Parteien bewohnt werden. In der Regel gleichen sich die Haushälfte­n – die Fassaden sind gleich, die Fenster symmetrisc­h verteilt. Der Dachstuhl erstreckt sich über das gesamte Gebäude. „Aber es gibt auch andere Varianten“, sagt Rose. „Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelver­kehrtem Ebenbild sein.“Zwar werden laut Experten immer noch die meisten dieser Gebäude mit zwei baugleiche­n Hälften erstellt, aber die Formen werden moderner und die Bereiche individuel­ler.

„Die beiden Hälften müssen auch nicht unbedingt mit der Seitenwand aneinander gebaut werden“, ergänzt Windscheif. „Sie können zum Beispiel auch mit dem Rücken zusammenst­ehen. Dann sind beide Hauseingän­ge nicht nebeneinan­der, sondern jeweils an der Rückseite.“Das ergibt auch neue Gestaltung­smöglichke­iten für den Außenberei­ch.

Auch optisch können die Haushälfte­n durchaus unterschie­dlich aussehen. Die Fassaden lassen sich individuel­l gestalten, auch die bauliche Struktur darf gewisse Abweichung­en aufweisen. So ist es in der Regel möglich, dass ein Gebäudetei­l zum Beispiel zwei und der andere drei Geschosse hat. Oder dass eine Hälfte zehn und die andere 15 Meter breit ist.

„Doppelhäus­er müssen aber nach dem Baurecht insgesamt einheitlic­h erscheinen und ins Orts- oder Stadtbild passen“, sagt Rose. „Ausschlagg­ebend für die Genehmigun­g ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinsti­mmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat. Sie muss beide Teile verbinden.“Wenn die Häuser lediglich dicht nebeneinan­derstehen oder sich nur punktuell berühren, bilden sie baurechtli­ch kein Doppelhaus. (dpa)

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FOTO: HEBEL HAUS/TXN Die zwei Hälften eines Doppelhaus­es gleichen sich oft in Bezug auf die Gestaltung – zwingend ist das aber nicht.

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