Belasteter Asphalt auf den Bundesfernstraßen
Bis in die 1980er-Jahre wurden in Westdeutschland und bis 1990 in Ostdeutschland teilweise krebserregende teer- oder pechhaltige Bindemittel bei Straßenerneuerungen verwendet. In einer Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2014 (aber immer noch aktuell) wird dies von der Behörde als weder ökologisch noch wirtschaftlich eingeschätzt. Deswegen regt der Bundesrechnungshof an, die krebserregenden Substanzen nahezu rückstandsfrei zu verbrennen. Das Problem bei der Wiederverwertung ist, dass belastetes Altmaterial unbelasteten, aber nicht schadstofffreien, bituminösen Asphalt verunreinigt. Dies führe zu künftigen finanziellen Belastungen des Bundes, weil der Bund für die spätere Wiederaufbereitung oder Entsorgung zuständig sei. „Der Bundesrechnungshof hält es daher für sachgerecht, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur künftig auf die Wiederverwertung des krebserregenden Abfalls verzichten will.“Zum 1. Januar 2018 wird es zu einer Än- derung im Straßenbau kommen, sodass künftig kein belasteter Alt-Asphalt eingebaut werden darf. Dies betrifft allerdings lediglich die Bundesfernstraßen. Das geht aus einem Papier der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hervor. Laut Umweltnetzwerk Hamburg stehen lediglich ein Drittel der deutschen Straßen in der Verwaltung des Bundes. Die Niederlande haben 2001 die Verwendung von PAK-haltigem Material verboten. (ric)