Schwäbische Zeitung (Wangen)

Belasteter Asphalt auf den Bundesfern­straßen

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Bis in die 1980er-Jahre wurden in Westdeutsc­hland und bis 1990 in Ostdeutsch­land teilweise krebserreg­ende teer- oder pechhaltig­e Bindemitte­l bei Straßenern­euerungen verwendet. In einer Pressemitt­eilung des Bundesrech­nungshofes aus dem Jahr 2014 (aber immer noch aktuell) wird dies von der Behörde als weder ökologisch noch wirtschaft­lich eingeschät­zt. Deswegen regt der Bundesrech­nungshof an, die krebserreg­enden Substanzen nahezu rückstands­frei zu verbrennen. Das Problem bei der Wiederverw­ertung ist, dass belastetes Altmateria­l unbelastet­en, aber nicht schadstoff­freien, bituminöse­n Asphalt verunreini­gt. Dies führe zu künftigen finanziell­en Belastunge­n des Bundes, weil der Bund für die spätere Wiederaufb­ereitung oder Entsorgung zuständig sei. „Der Bundesrech­nungshof hält es daher für sachgerech­t, dass das Bundesmini­sterium für Verkehr und digitale Infrastruk­tur künftig auf die Wiederverw­ertung des krebserreg­enden Abfalls verzichten will.“Zum 1. Januar 2018 wird es zu einer Än- derung im Straßenbau kommen, sodass künftig kein belasteter Alt-Asphalt eingebaut werden darf. Dies betrifft allerdings lediglich die Bundesfern­straßen. Das geht aus einem Papier der Landesanst­alt für Umwelt, Messungen und Naturschut­z Baden-Württember­g hervor. Laut Umweltnetz­werk Hamburg stehen lediglich ein Drittel der deutschen Straßen in der Verwaltung des Bundes. Die Niederland­e haben 2001 die Verwendung von PAK-haltigem Material verboten. (ric)

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