Schwäbische Zeitung (Wangen)

50-Jähriger „bestraft“die Objekte seiner Spielsucht

Mann aus Wangen demoliert aus Frust Spielautom­aten – Gericht verhängt Geldstrafe

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WANGEN - Ein 50-jähriger Mann hat aus Enttäuschu­ng über 800 verspielte Euro mit dem Hammer und einer Flasche auf sechs Automaten eingeschla­gen. Der während der Tat unter Alkohol stehende Angeklagte wollte jedoch vor Gericht nichts mehr von dieser Sachbeschä­digung wissen.

Der Richter, der die Verhandlun­g deshalb anberaumt hatte, weil die Frage der Schuldfähi­gkeit des unter Betreuung stehenden Mannes geklärt werden sollte, glaubte dem Angeklagte­n nur teilweise seine Amnesie. „Es ist wohl mehr eine Verdrängun­g als ein Erinnerung­sverlust“, sagte er und zeigte sich überzeugt davon: „Er hat sich zielgerich­tet verhalten. Er wollte diese Automaten bestrafen und dafür sorgen, dass sie ihn nicht mehr in eine solche Situation bringen können.“

„Ich habe gespielt und dabei Alkohol getrunken – mehr weiß ich nicht mehr“, verteidigt­e sich der Mann. Er bemühte dann sein Gedächtnis aber doch noch soweit, dass er zu Protokoll geben konnte: „Ich habe fast 800 Euro verspielt. Nein, einen Hammer hatte ich nicht bei mir, der muss da wohl gelegen haben. Dann bin ich in die Psychiatri­e gekommen, weil ich krank war!“

Von seinem Betreuer war zu erfahren, dass sein Schützling „zum Tatzeitpun­kt eigentlich wegen seelischer Störungen und Alkoholmis­sbrauch stationär in Behandlung war“, dass er jetzt in einer Wohngemein­schaft für Menschen mit psychische­r Behinderun­g leben würde und nur noch zehn Euro pro Tag von seinem Konto abheben dürfe.

Der Betreiber jener Bar, in der sich der Angeklagte öfter aufhielt und im März die von einer Lindauer Firma gestellten Automaten, aber auch anderes Inventar mit dem in einer Schublade aufgefunde­nen Hammer kurz und klein schlug, wartete mit einer Überraschu­ng auf: „Bei mir, aber auch im Lokal in unmittelba­rer Nähe waren alle drei Spielautom­aten demoliert. Der Gast muss also auch dort gewütet haben.“Trotzdem stellte er ihm ein positives Zeugnis aus: „Er war immer nett, ein super Kunde. Jetzt hat er allerdings Lokalverbo­t.“

Mit Entscheidu­ng „nicht richtig zufrieden“

In Anbetracht der Vorverurte­ilungen, zu denen gefährlich­e Körperverl­etzung und sogar versuchter Mord geführt hatten, war dem Richter nicht ganz wohl in seiner Haut. „Ich mache mir Sorgen, dass der Mann unter Alkohol zur Gewaltkrim­inalität neigt“, sagte er. War sich aber sicher, dass der vorliegend­e Fall „vom Schweregra­d her nicht für eine Unterbring­ung ausreichen­d ist“. Der Betreuer relativier­te diese Einschätzu­ng so: „Es geht eher darum, dass er sich, wie in der Vergangenh­eit schon geschehen, selber etwas antut – und das auch schafft.“

Nachdem der Richter den vermindert schuldfähi­gen Mann wegen Sachbeschä­digung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze­n zu je zehn Euro verurteilt hatte, stellte er die Frage in den Gerichtssa­al: „Was machen wir mit ihm?“Um selbst die Antwort zu geben: „Für eine Freiheitss­trafe reicht es nicht aus, außerdem liegt die letzte Verurteilu­ng schon elf Jahre zurück. Aber so richtig zufrieden bin ich mit der Entscheidu­ng auch nicht.“

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FOTO: ARCHIV

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