50-Jähriger „bestraft“die Objekte seiner Spielsucht
Mann aus Wangen demoliert aus Frust Spielautomaten – Gericht verhängt Geldstrafe
WANGEN - Ein 50-jähriger Mann hat aus Enttäuschung über 800 verspielte Euro mit dem Hammer und einer Flasche auf sechs Automaten eingeschlagen. Der während der Tat unter Alkohol stehende Angeklagte wollte jedoch vor Gericht nichts mehr von dieser Sachbeschädigung wissen.
Der Richter, der die Verhandlung deshalb anberaumt hatte, weil die Frage der Schuldfähigkeit des unter Betreuung stehenden Mannes geklärt werden sollte, glaubte dem Angeklagten nur teilweise seine Amnesie. „Es ist wohl mehr eine Verdrängung als ein Erinnerungsverlust“, sagte er und zeigte sich überzeugt davon: „Er hat sich zielgerichtet verhalten. Er wollte diese Automaten bestrafen und dafür sorgen, dass sie ihn nicht mehr in eine solche Situation bringen können.“
„Ich habe gespielt und dabei Alkohol getrunken – mehr weiß ich nicht mehr“, verteidigte sich der Mann. Er bemühte dann sein Gedächtnis aber doch noch soweit, dass er zu Protokoll geben konnte: „Ich habe fast 800 Euro verspielt. Nein, einen Hammer hatte ich nicht bei mir, der muss da wohl gelegen haben. Dann bin ich in die Psychiatrie gekommen, weil ich krank war!“
Von seinem Betreuer war zu erfahren, dass sein Schützling „zum Tatzeitpunkt eigentlich wegen seelischer Störungen und Alkoholmissbrauch stationär in Behandlung war“, dass er jetzt in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit psychischer Behinderung leben würde und nur noch zehn Euro pro Tag von seinem Konto abheben dürfe.
Der Betreiber jener Bar, in der sich der Angeklagte öfter aufhielt und im März die von einer Lindauer Firma gestellten Automaten, aber auch anderes Inventar mit dem in einer Schublade aufgefundenen Hammer kurz und klein schlug, wartete mit einer Überraschung auf: „Bei mir, aber auch im Lokal in unmittelbarer Nähe waren alle drei Spielautomaten demoliert. Der Gast muss also auch dort gewütet haben.“Trotzdem stellte er ihm ein positives Zeugnis aus: „Er war immer nett, ein super Kunde. Jetzt hat er allerdings Lokalverbot.“
Mit Entscheidung „nicht richtig zufrieden“
In Anbetracht der Vorverurteilungen, zu denen gefährliche Körperverletzung und sogar versuchter Mord geführt hatten, war dem Richter nicht ganz wohl in seiner Haut. „Ich mache mir Sorgen, dass der Mann unter Alkohol zur Gewaltkriminalität neigt“, sagte er. War sich aber sicher, dass der vorliegende Fall „vom Schweregrad her nicht für eine Unterbringung ausreichend ist“. Der Betreuer relativierte diese Einschätzung so: „Es geht eher darum, dass er sich, wie in der Vergangenheit schon geschehen, selber etwas antut – und das auch schafft.“
Nachdem der Richter den vermindert schuldfähigen Mann wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt hatte, stellte er die Frage in den Gerichtssaal: „Was machen wir mit ihm?“Um selbst die Antwort zu geben: „Für eine Freiheitsstrafe reicht es nicht aus, außerdem liegt die letzte Verurteilung schon elf Jahre zurück. Aber so richtig zufrieden bin ich mit der Entscheidung auch nicht.“