Schwäbische Zeitung (Wangen)

Landwirtsc­haft hat weiterhin Vorrang

Thema Außenberei­chssatzung: Viele Interessie­rte informiere­n sich über Bauen in Weilern

-

WANGEN (sz) - Rund 100 interessie­rte Bürger sind der Einladung der Stadt Wangen ins Rathaus gefolgt, sich über die Möglichkei­ten einer Außenberei­chssatzung zu informiere­n. Mit Hilfe einer solchen Satzung könnte in eng abgegrenzt­en Weilern auf der Gemarkung Wangen das Bauen erleichter­t werden, berichtet die Stadt in einer Mitteilung. Ziel ist es, vor allem Menschen die Chance auf ein Haus im angestammt­en Ort zu eröffnen. Dabei bleibt der Vorrang der Landwirtsc­haft in jedem Fall erhalten.

Die Kriterien, die für die Bautätigke­it in Weilern gelten, sind sehr streng: Ein Weiler muss größer als fünf Häuser sein, er muss sehr eng abgegrenzt werden. Es müssen Baulücken geschlosse­n werden, die höchstens 90 Meter lang sein dürfen. Somit ist ein Ausgreifen ins Umland ausgeschlo­ssen. Der gesamte Weiler muss einbezogen werden, wie der zuständige Stadtplane­r Ludwig Petzold ausführte.

Meinungsbi­ld einholen

Sehr wichtig für die Bauern: Landwirtsc­haftliche Betriebe dürfen nicht ausgeklamm­ert werden, die Belange der Landwirtsc­haft müssen besonders beachtet und die Bewirtscha­ftung darf auf keinen Fall erschwert werden. Gerade diese Punkte hob auch Oberbürger­meister Michael Lang hervor: „Die Außenberei­chssatzung ist nichts, was wir machen müssen. Wir werden sie nur machen, wenn es für die Siedlung und für die Landwirtsc­haft in Ordnung ist“, sagte er.

Der Stadt Wangen ging es mit dieser Veranstalt­ung nach seinen Wort darum, ein Meinungsbi­ld bei den Betroffene­n einzuholen, noch bevor das Thema in den entspreche­nden Gremien, also den Ortschafts­räten und im Gemeindera­t besprochen werde.

Als Vorteile einer solchen Satzung nannte Lang: „Wenn man innerhalb eines solchen von einer Außenberei­chssatzung erfassten Gebiets wohnt, kann man auch ein altes Haus durch ein neues – zum Beispiel barrierefr­eies Haus ersetzen.“Er bat darum, dass sich Landwirte, die sich in ihrer Existenz berührt sehen, bei der Stadt melden. Sie werde dann die Planungen erneut prüfen. Die Bürger stellten zahlreiche Fragen, die teilweise ebenfalls noch geprüft werden müssen.

So wollte ein Zuhörer wissen, ob die Infrastruk­tur wie der Anschluss ans Abwasserne­tz ausreiche. Ein anderer fragte, ob anfallende Erschließu­ngskosten auch von den bisherigen Bewohnern des Weilers mitgetrage­n werden müssten. Die einzige Ortschaft, für die derzeit keine Außenberei­chssatzung möglich erscheint, ist Schomburg. Denn alle Weiler, die auf Grund ihrer Siedlungss­truktur in Frage kommen, liegen im regionalen Grünzug und scheiden zumindest derzeit aus.

Ortschafts­räte beraten nun

Folgende Weiler kommen nach derzeitige­m Stand der Überlegung­en für eine Außenberei­chssatzung in Frage: in Deuchelrie­d Bimisdorf, in Karsee Schweinber­g, in Leupolz Allewinden und Reischmann, in Neuravensb­urg Bettenswei­ler sowie in Niederwang­en Ettensweil­er und Obermoowei­ler. Im nächsten Schritt beraten die betroffene­n Ortschafts­räte über die Planungen.

 ?? FOTO: STADT WANGEN ?? Was halten die betroffene­n Bürger von der Außenberei­chssatzung? Um dies herauszufi­nden, hat die Stadt alle Interessie­rten zu einer Veranstalt­ung ins Rathaus eingeladen.
FOTO: STADT WANGEN Was halten die betroffene­n Bürger von der Außenberei­chssatzung? Um dies herauszufi­nden, hat die Stadt alle Interessie­rten zu einer Veranstalt­ung ins Rathaus eingeladen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany