Landwirtschaft hat weiterhin Vorrang
Thema Außenbereichssatzung: Viele Interessierte informieren sich über Bauen in Weilern
WANGEN (sz) - Rund 100 interessierte Bürger sind der Einladung der Stadt Wangen ins Rathaus gefolgt, sich über die Möglichkeiten einer Außenbereichssatzung zu informieren. Mit Hilfe einer solchen Satzung könnte in eng abgegrenzten Weilern auf der Gemarkung Wangen das Bauen erleichtert werden, berichtet die Stadt in einer Mitteilung. Ziel ist es, vor allem Menschen die Chance auf ein Haus im angestammten Ort zu eröffnen. Dabei bleibt der Vorrang der Landwirtschaft in jedem Fall erhalten.
Die Kriterien, die für die Bautätigkeit in Weilern gelten, sind sehr streng: Ein Weiler muss größer als fünf Häuser sein, er muss sehr eng abgegrenzt werden. Es müssen Baulücken geschlossen werden, die höchstens 90 Meter lang sein dürfen. Somit ist ein Ausgreifen ins Umland ausgeschlossen. Der gesamte Weiler muss einbezogen werden, wie der zuständige Stadtplaner Ludwig Petzold ausführte.
Meinungsbild einholen
Sehr wichtig für die Bauern: Landwirtschaftliche Betriebe dürfen nicht ausgeklammert werden, die Belange der Landwirtschaft müssen besonders beachtet und die Bewirtschaftung darf auf keinen Fall erschwert werden. Gerade diese Punkte hob auch Oberbürgermeister Michael Lang hervor: „Die Außenbereichssatzung ist nichts, was wir machen müssen. Wir werden sie nur machen, wenn es für die Siedlung und für die Landwirtschaft in Ordnung ist“, sagte er.
Der Stadt Wangen ging es mit dieser Veranstaltung nach seinen Wort darum, ein Meinungsbild bei den Betroffenen einzuholen, noch bevor das Thema in den entsprechenden Gremien, also den Ortschaftsräten und im Gemeinderat besprochen werde.
Als Vorteile einer solchen Satzung nannte Lang: „Wenn man innerhalb eines solchen von einer Außenbereichssatzung erfassten Gebiets wohnt, kann man auch ein altes Haus durch ein neues – zum Beispiel barrierefreies Haus ersetzen.“Er bat darum, dass sich Landwirte, die sich in ihrer Existenz berührt sehen, bei der Stadt melden. Sie werde dann die Planungen erneut prüfen. Die Bürger stellten zahlreiche Fragen, die teilweise ebenfalls noch geprüft werden müssen.
So wollte ein Zuhörer wissen, ob die Infrastruktur wie der Anschluss ans Abwassernetz ausreiche. Ein anderer fragte, ob anfallende Erschließungskosten auch von den bisherigen Bewohnern des Weilers mitgetragen werden müssten. Die einzige Ortschaft, für die derzeit keine Außenbereichssatzung möglich erscheint, ist Schomburg. Denn alle Weiler, die auf Grund ihrer Siedlungsstruktur in Frage kommen, liegen im regionalen Grünzug und scheiden zumindest derzeit aus.
Ortschaftsräte beraten nun
Folgende Weiler kommen nach derzeitigem Stand der Überlegungen für eine Außenbereichssatzung in Frage: in Deuchelried Bimisdorf, in Karsee Schweinberg, in Leupolz Allewinden und Reischmann, in Neuravensburg Bettensweiler sowie in Niederwangen Ettensweiler und Obermooweiler. Im nächsten Schritt beraten die betroffenen Ortschaftsräte über die Planungen.