Verhandlung zu Strafzinsen frühestens Mitte September
REUTLINGEN (lsw) - Das Landgericht Tübingen wird sich frühestens in der zweiten Septemberhälfte mit dem Streit um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer bei der Volksbank Reutlingen befassen. Der Termin hänge auch davon ab, wie sich die Bank zu der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg äußern werde, teilte das Gericht am Dienstag mit. Hintergrund ist ein inzwischen zurückgenommener Preisaushang, demzufolge pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder berechnet werden könnten. Getan hat die Bank das aber nicht.