Autokamera als Beweis zugelassen
STUTTGART (dpa) - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat eine Autokamera in einem konkreten Einzelfall als Beweismittel zugelassen. Im Streit um einen Verkehrsunfall einigten sich zwei Unfallgegner auf einen Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweis zugelassen, da sie gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen. Das OLG betonte, dass der sogenannte Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung „im konkreten Einzelfall tendenziell verwertbar“sei.