Schwäbische Zeitung (Wangen)

Autokamera als Beweis zugelassen

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STUTTGART (dpa) - Das Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart hat eine Autokamera in einem konkreten Einzelfall als Beweismitt­el zugelassen. Im Streit um einen Verkehrsun­fall einigten sich zwei Unfallgegn­er auf einen Vergleich. Das Landgerich­t Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweis zugelassen, da sie gegen das Selbstbest­immungsrec­ht anderer Verkehrste­ilnehmer verstießen. Das OLG betonte, dass der sogenannte Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessen­abwägung „im konkreten Einzelfall tendenziel­l verwertbar“sei.

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