Schwäbische Zeitung (Wangen)

Juristisch­er Streit lähmt NSU-Prozess

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MÜNCHEN (jau) - Juristisch­e Spitzfindi­gkeiten haben den Beginn des für Mittwoch geplanten Plädoyers der Bundesanwa­ltschaft im NSUProzess verzögert. Nach einem stundenlan­gen Streit um einen von der Verteidigu­ng der Angeklagte­n Beate Zschäpe geforderte­n Tonbandmit­schnitt des Plädoyers beendete der Vorsitzend­e Richter Manfred Götzl den Verhandlun­gstag – wie bereits so oft – vorzeitig. Kommenden Dienstag soll der Prozess in München fortgesetz­t werden.

Oft war es eine zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSUProzess. Einige Verhandlun­gstage bleiben in Erinnerung: 6. Mai 2013: Nach heftigem Streit um die Vergabe der Presseplät­ze beginnt der Prozess gegen die mutmaßlich­e NSU-Terroristi­n Beate Zschäpe und vier Mitangekla­gte: Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. Am 14. Mai wird die Anklage verlesen. 4. Juni 2013: Carsten S. beginnt seine Aussage. Er räumt ein, eine Waffe für den NSU besorgt zu haben. 6. Juni 2013: Holger G. räumt ein, dem NSU geholfen zu haben. 16. Juli 2014: Beate Zschäpe gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtver­teidiger. Wenige Tage später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab. 6. Juli 2015: Das Gericht ordnet Zschäpe Mathias Grasel als vierten Pflichtver­teidiger bei. Zschäpes Alt-Verteidige­r scheitern wiederAnsc­hlägen

holt mit Versuchen, von den Mandaten entbunden zu werden. Einmal zeigt Zschäpe die drei an – erfolglos. 9. Dezember 2015: Am 249. Verhandlun­gstag verliest Zschäpes neuer Anwalt Grasel erstmals eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfä­llen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Sie gesteht, die letzte Fluchtwohn­ung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben. 16. Dezember 2015: Auch Wohlleben bricht sein Schweigen. Er bestreitet, eine der Mordwaffen beschafft zu haben. 29. September 2016: Nach dreieinhal­b Jahren ergreift Zschäpe zum ersten Mal persönlich das Wort. Sie bedauere ihr „Fehlverhal­ten“, sagt sie und verurteile, was Mundlos und Böhnhardt ihren Opfern „angetan haben“. 17. Januar 2017: Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige Henning Saß bescheinig­t Zschäpe volle Schuldfähi­gkeit – und verdeutlic­ht, sie sei möglicherw­eise noch gefährlich. 3. Mai 2017: Der von Zschäpes Vertrauens-Anwälten benannte Gutachter Joachim Bauer attestiert Zschäpe vermindert­e Schuldfähi­gkeit. Doch das Gericht lehnt Bauer später wegen befürchtet­er Parteilich­keit ab. 18. Juli 2017: Der Vorsitzend­e Richter schließt die Beweisaufn­ahme. (dpa)

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FOTO: DPA Die Anwälte der Angeklagte­n Zschäpe, Hermann Borchert (li.) und Mathias Grasel.

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