Radler will freie Fahrt auf Friedrichstraße
„Sag’s doch“-Nutzer kritisiert Radwegbenutzungspflicht in Friedrichshafen
FRIEDRICHSHAFEN - Drängelnde Radfahrer, aufgeschreckte Fußgänger, gefühlte Beinaheunfälle: Auf dem gemeinsamen Rad- und Fußgängerweg an der Friedrichstraße gibt’s immer wieder Konflikte. So mancher Radler möchte denen ausweichen und benutzt stattdessen die Straße. Dass dies eine Ordnungswidrigkeit sein soll, sieht nicht jeder ein.
Seit der Geh- und Radweg 2001 entlang der Friedrichstraße eingerichtet wurde, gilt auf dieser Häfler Achse eine sogenannte Radwegbenutzungspflicht. Wer trotzdem auf der Straße radelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro – wenn’s zu einem Unfall kommt – geahndet werden kann. Zum Zeitpunkt, als die Radwegbenutzungspflicht eingeführt wurde, galt auf der Friedrichstraße noch Tempo 50. Im Herbst 2016 hat die Stadtverwaltung die Geschwindigkeit jedoch auf 30 km/h gedrosselt. Dass dort weiterhin das Radeln verboten ist, bezeichnet ein Nutzer auf dem Beschwerdeportal „Sag’s doch“als „nicht rechtens“. Seine Argumente: „Durch die 30 km/h entsteht keinerlei Gefährdung der Radfahrer auf der Straße. Im Gegenteil, die Radfahrer würden den Pkw-Verkehr eher zur Einhaltung der 30 km/h zwingen und die gewünschte Verkehrslärmbelastung reduzieren“, schreibt er. Im benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Radweg sieht er für die Fußgänger und Radfahrer dagegen das wahre Gefahrenpotenzial an der Friedrichstraße. Angesichts eines gestiegenen Radverkehrs, auch durch E-Bikes bis 25 km/h, sei die Unfallgefahr „mittlerweile wirklich hoch“. Für ihn steht fest: „Eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ist dringend erforderlich und als Sofortmaßnahme unbedingt umzusetzen.“
Kein akuter Handlungsbedarf
Diese Einschätzung teilt man im Häfler Rathaus nicht: „Die Friedrichstraße ist eine sehr befahrene Straße, weshalb die Gefahren für einen Radfahrer im Mischverkehr auf der Fahrbahn relativ hoch sind und er auf dem Geh-und Radweg sicherer unterwegs ist. Unseres Erachtens ist eine Trennung von Fahrzeugen und Radfahrern in den meisten Fällen die beste Lösung“, teilt eine Sprecherin der Stadtverwaltung mit. Von der Radwegbenutzungspflicht wird die Verkehrsbehörde also vorerst nicht abrücken.
Dennoch kann sich der Nutzer Hoffnungen machen, dass sich in nicht allzu ferner Zukunft etwas ändern wird. „Da sich mit Fertigstellung der B 31-neu die Verkehrssituation auf der Friedrichstraße ändern wird, soll auch im Zuge der Neuplanung des Uferparks die Führung des Radverkehrs an dieser Stelle überdacht und gegebenenfalls geändert werden“, lässt die Sprecherin wissen. „Hierzu wird derzeit mit Hilfe eines IdeenWettbewerbes nach geeigneten Lösungen gesucht.“