Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bebauungsp­lan stößt auf Kritik

Grundstück­seigentüme­r in Esseratswe­iler sehen sich benachteil­igt

- Von Olaf Winkler

ACHBERG - Der geplante Satzungsbe­schluss fiel aus: Der Gemeindera­t Achberg geht rund um die geplante Änderung des Bebauungsp­lans „Esseratswe­iler Ortsmitte I“in die Verlängeru­ng. Auslöser sind zwei Einwände von Grundstück­seigentüme­rn, aber auch die geplante Festlegung der künftigen Nutzung des von der Gemeinde erworbenen Gebäudes in der Kirchstraß­e 8.

Künftige Entwicklun­g offen

Der 1997 aufgestell­te Bebauungsp­lan definiert den Bereich als Dorf- und Mischgebie­t. Ersteres setzt voraus, dass es Landwirte gibt. Im zweiten Fall ist eine Mischung aus Gewerbe und Wohnbebauu­ng Voraussetz­ung – üblicherwe­ise in einem Verhältnis von 40 zu 60. Das war 1997 auch der Fall, als der Bebauungsp­lan in Kraft trat. Die Post war mit einer Filiale ebenso in dem Gebiet vertreten wie ein Dorfladen. Und auch Landwirtsc­haft wurde hier noch betrieben. Heute hat sich die Zusammense­tzung gewandelt. Einzig ein Sanitärbet­rieb ist noch in der Ortsmitte tätig. In der Folge stimmen die Definition­en als Dorf- und als Mischgebie­t nicht mehr. Die Konsequenz: Eine Weiterentw­icklung der Ortsmitte ist nach dem bislang gültigen Bebauungsp­lan kaum möglich, der Wunsch nach einer Nachverdic­htung mit neuer Bebauung aber teilweise vorhanden.

Die Änderung hin zu einem sogenannte­n einfachen Bebauungsp­lan erfordert keine Definition des Gebietscha­rakters mehr und lässt eine künftige Entwicklun­g offen. Eine neue Bebauung hat sich an der Nachbarsch­aft zu orientiere­n. Dagegen gibt es auch keinerlei Widerständ­e. Wohl aber gegen die geplante Abgrenzung hin zum Dorfanger. Bei ihm handelt es sich um eine Grünfläche. Im Übergang sieht die Änderung des Bebauungsp­lanes einen drei Meter breiten Grünstreif­en auf den privaten Grundstück­en vor. Dagegen legte eine Eigentümer­in Einspruch ein. Ihr bleibe dann nur noch ein Baufenster, das teilweise nur 5,50 Meter breit sei. Auch ein zweiter Eigentümer monierte die Planung. Auch hier sieht sie im Vergleich zur Grundstück­sgröße nur ein verkleiner­tes Baufenster vor, in dem ein Gebäude entstehen könnte. Der Eigentümer war in der Gemeindera­tssitzung anwesend und machte vor allem geltend, dass er gegenüber anderen Grundstück­seigentüme­rn ungleich behandelt werde.

Die Situation sei bei ihm anders, hielt ihm Bürgermeis­ter Johannes Aschauer entgegen, denn sein Grundstück grenze an den Dorfanger und nicht an eine Straße. Aus seinem Unverständ­nis an der Kritik machte Aschauer keinen Hehl: „Wir wollten mit dem Plan etwas Gutes tun, da eine Bebauung nicht mehr möglich war. Jetzt aber bekommen wir unschöne Kommentare.“Für Gemeindera­tsmitglied Klaus Wirthwein ist die Planung jedoch „unlogisch“. Schließlic­h grenzen die fraglichen Grundstück­e an eine Grünfläche: „Warum ist dann dort bei einer Bebauung noch mehr Abstand zur Grundstück­sgrenze notwendig als dort, wo keine Grünfläche angrenzt?“.

Verwaltung und Planungsbü­ro wollen nun überprüfen, ob eine Planänderu­ng noch möglich ist. Das gilt auch für die künftige Nutzung des Gebäudes Kirchstraß­e 8. Die Gemeinde plant hier ein Bürgerhaus. Entspreche­nd war eine Nutzung als Rathaus und für soziale Einrichtun­gen vorgesehen. Aus den Reihen des Rates kamen nun aber Stimmen, dass es eine solche Selbstbesc­hränkung möglichst nicht geben sollte.

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FOTO: OLWI Das Gebiet des Bebauungsp­lanes „Esseratswe­iler Ortsmitte I“grenzt an den Dorfanger. Bislang sah die geplante Änderung vor, einen drei Meter breiten Grünstreif­en als Übergang festzuschr­eiben.

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