Bebauungsplan stößt auf Kritik
Grundstückseigentümer in Esseratsweiler sehen sich benachteiligt
ACHBERG - Der geplante Satzungsbeschluss fiel aus: Der Gemeinderat Achberg geht rund um die geplante Änderung des Bebauungsplans „Esseratsweiler Ortsmitte I“in die Verlängerung. Auslöser sind zwei Einwände von Grundstückseigentümern, aber auch die geplante Festlegung der künftigen Nutzung des von der Gemeinde erworbenen Gebäudes in der Kirchstraße 8.
Künftige Entwicklung offen
Der 1997 aufgestellte Bebauungsplan definiert den Bereich als Dorf- und Mischgebiet. Ersteres setzt voraus, dass es Landwirte gibt. Im zweiten Fall ist eine Mischung aus Gewerbe und Wohnbebauung Voraussetzung – üblicherweise in einem Verhältnis von 40 zu 60. Das war 1997 auch der Fall, als der Bebauungsplan in Kraft trat. Die Post war mit einer Filiale ebenso in dem Gebiet vertreten wie ein Dorfladen. Und auch Landwirtschaft wurde hier noch betrieben. Heute hat sich die Zusammensetzung gewandelt. Einzig ein Sanitärbetrieb ist noch in der Ortsmitte tätig. In der Folge stimmen die Definitionen als Dorf- und als Mischgebiet nicht mehr. Die Konsequenz: Eine Weiterentwicklung der Ortsmitte ist nach dem bislang gültigen Bebauungsplan kaum möglich, der Wunsch nach einer Nachverdichtung mit neuer Bebauung aber teilweise vorhanden.
Die Änderung hin zu einem sogenannten einfachen Bebauungsplan erfordert keine Definition des Gebietscharakters mehr und lässt eine künftige Entwicklung offen. Eine neue Bebauung hat sich an der Nachbarschaft zu orientieren. Dagegen gibt es auch keinerlei Widerstände. Wohl aber gegen die geplante Abgrenzung hin zum Dorfanger. Bei ihm handelt es sich um eine Grünfläche. Im Übergang sieht die Änderung des Bebauungsplanes einen drei Meter breiten Grünstreifen auf den privaten Grundstücken vor. Dagegen legte eine Eigentümerin Einspruch ein. Ihr bleibe dann nur noch ein Baufenster, das teilweise nur 5,50 Meter breit sei. Auch ein zweiter Eigentümer monierte die Planung. Auch hier sieht sie im Vergleich zur Grundstücksgröße nur ein verkleinertes Baufenster vor, in dem ein Gebäude entstehen könnte. Der Eigentümer war in der Gemeinderatssitzung anwesend und machte vor allem geltend, dass er gegenüber anderen Grundstückseigentümern ungleich behandelt werde.
Die Situation sei bei ihm anders, hielt ihm Bürgermeister Johannes Aschauer entgegen, denn sein Grundstück grenze an den Dorfanger und nicht an eine Straße. Aus seinem Unverständnis an der Kritik machte Aschauer keinen Hehl: „Wir wollten mit dem Plan etwas Gutes tun, da eine Bebauung nicht mehr möglich war. Jetzt aber bekommen wir unschöne Kommentare.“Für Gemeinderatsmitglied Klaus Wirthwein ist die Planung jedoch „unlogisch“. Schließlich grenzen die fraglichen Grundstücke an eine Grünfläche: „Warum ist dann dort bei einer Bebauung noch mehr Abstand zur Grundstücksgrenze notwendig als dort, wo keine Grünfläche angrenzt?“.
Verwaltung und Planungsbüro wollen nun überprüfen, ob eine Planänderung noch möglich ist. Das gilt auch für die künftige Nutzung des Gebäudes Kirchstraße 8. Die Gemeinde plant hier ein Bürgerhaus. Entsprechend war eine Nutzung als Rathaus und für soziale Einrichtungen vorgesehen. Aus den Reihen des Rates kamen nun aber Stimmen, dass es eine solche Selbstbeschränkung möglichst nicht geben sollte.