Keine Dacherhöhung in der Giebelhalde
Wasserburger Gemeinderat lehnt Änderung des Bebauungsplans mit 10:1 Stimmen ab
WEISSENSBERG (ust) - Keiner soll sagen, der Gemeinderat habe sich nicht Mühe gegeben, schließlich beschäftigen sich die Räte bereits seit fast drei Jahren mit dem Fall, sprich einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) „Giebelhalde Süd“. Laut einer Bauvoranfrage vom Herbst 2014 will ein Reihenhausbesitzer im Falkenweg sein Dach anheben und zwei neue Dachgauben einbauen, um damit zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Weil dieser Dachaufbau jedoch die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse (Anm. zwei) überschreiten würde und damit auch das Ortsbild beeinträchtigen würde, lehnte der Gemeinderat das Ansuchen damals erst einmal ab.
Im weiteren Verlauf wurde das Lindauer Planungsbüro Sieber beauftragt, nach Alternativlösungen zu suchen, um der Familie und möglicherweise auch anderen Anliegern den Wunsch nach Wohnraumerweiterung doch noch zu erfüllen – auch wenn solche Pläne nur 43 Prozent der Eigentümer verfolgten, wie eine Befragung im betreffenden Wohngebiet zwischen Römer- und Bergstraße ergab. In der Folge hatte das Büro Sieber mehrere Varianten vorgelegt, darunter auch die Möglichkeit, im Dach sogenannte Laternengeschosse einzubauen. Ratsmitglied Volker Heinrich (Freie Bürger), selbst vom Fach, Ratsmitglied Volker Heinrich
hatte zusätzlich noch eine Flachdachvariante ins Spiel gebracht.
Wie Bürgermeister Hans Kern in der jüngsten Sitzung informierte, habe das Landratsamt (LRA) Mitte Juni in einer Stellungnahme dem Planungsvorschlag von Heinrich, das Dach durch Flachdachgauben zu erhöhen, die Zustimmung verweigert. Begründung: „Die bisherige Gleichartigkeit und Maßverhältnisse der Reihenhäuser wird durch diese Gauben, die auch unterschiedlich in der Größe und Ausführungsart sein können, zerstört.“Gerade die Maßstäblichkeit und Proportion der Gebäude seien „zur Wahrung des Straßen- und Ortsbildes erforderlich“. Demgegenüber betrachte man eine Dacherhöhung durch das genau definierte Laternengeschoss als „bessere Lösung“, so das LRA.
Unkalkuklierbare Risiken
In der anschließenden Diskussion machte Büro-Chef Hubert Sieber die Räte darauf aufmerksam, dass eine Änderung des B-Plans auch Klagen nach sich ziehen könnte. Es sei schwer vorherzusagen, ob eine angeblich „fehlerfreie Abwägung“auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben würde, zumal ein B-Plan ein Jahr lang angefochten werden könne. Abgesehen davon könnten die Kosten für die Erstellung einer solchen Planänderung schnell mal von knapp 5000 Euro „auf 15 000 Euro und mehr steigen“, so Sieber.
Werner Günthör (Freie Wählerschaft) warnte vor einem nicht kalkulierbaren Risiko, sollte eine der beiden Varianten beschlossen werden. Er sprach für den Fall einer Realisierung von einem „Zahnlückengebilde“und wies nochmals auf das Problem der „Verschattung“zum Nachteil von Nachbarn hin. In eine ähnliche Richtung argumentierte Joachim Wiese (Freie Bürger). Er sehe zwar die Vorteile einer verdichteten Bebauung, gleichzeitig aber auch „große Probleme“, sollte die Änderung des B-Plans beschlossen werden. „Ein Laternengeschoss passt nicht dort hin und auch nicht nach Weißensberg“, machte Heinrich seinen Standpunkt für die Flachdachlösung nochmals klar und fügte fast schon ein wenig verärgert hinzu: „Entweder machen wir’s oder nicht!“Das Ergebnis der Abstimmung war eindeutig: Mit 10:1 Stimmen (Anm. Gegenstimme kam von Heinrich) sprachen sich die Räte gegen eine Änderung des B-Plans „Giebelhalde Süd“aus.
„Die bisherige Gleichartigkeit und Maßverhältnisse der Reihenhäuser wird durch diese Gauben zerstört.“