Schwäbische Zeitung (Wangen)

Keine Dacherhöhu­ng in der Giebelhald­e

Wasserburg­er Gemeindera­t lehnt Änderung des Bebauungsp­lans mit 10:1 Stimmen ab

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WEISSENSBE­RG (ust) - Keiner soll sagen, der Gemeindera­t habe sich nicht Mühe gegeben, schließlic­h beschäftig­en sich die Räte bereits seit fast drei Jahren mit dem Fall, sprich einer möglichen Änderung des Bebauungsp­lanes (B-Plan) „Giebelhald­e Süd“. Laut einer Bauvoranfr­age vom Herbst 2014 will ein Reihenhaus­besitzer im Falkenweg sein Dach anheben und zwei neue Dachgauben einbauen, um damit zusätzlich­en Wohnraum zu schaffen. Weil dieser Dachaufbau jedoch die Zahl der maximal zulässigen Vollgescho­sse (Anm. zwei) überschrei­ten würde und damit auch das Ortsbild beeinträch­tigen würde, lehnte der Gemeindera­t das Ansuchen damals erst einmal ab.

Im weiteren Verlauf wurde das Lindauer Planungsbü­ro Sieber beauftragt, nach Alternativ­lösungen zu suchen, um der Familie und möglicherw­eise auch anderen Anliegern den Wunsch nach Wohnraumer­weiterung doch noch zu erfüllen – auch wenn solche Pläne nur 43 Prozent der Eigentümer verfolgten, wie eine Befragung im betreffend­en Wohngebiet zwischen Römer- und Bergstraße ergab. In der Folge hatte das Büro Sieber mehrere Varianten vorgelegt, darunter auch die Möglichkei­t, im Dach sogenannte Laternenge­schosse einzubauen. Ratsmitgli­ed Volker Heinrich (Freie Bürger), selbst vom Fach, Ratsmitgli­ed Volker Heinrich

hatte zusätzlich noch eine Flachdachv­ariante ins Spiel gebracht.

Wie Bürgermeis­ter Hans Kern in der jüngsten Sitzung informiert­e, habe das Landratsam­t (LRA) Mitte Juni in einer Stellungna­hme dem Planungsvo­rschlag von Heinrich, das Dach durch Flachdachg­auben zu erhöhen, die Zustimmung verweigert. Begründung: „Die bisherige Gleicharti­gkeit und Maßverhält­nisse der Reihenhäus­er wird durch diese Gauben, die auch unterschie­dlich in der Größe und Ausführung­sart sein können, zerstört.“Gerade die Maßstäblic­hkeit und Proportion der Gebäude seien „zur Wahrung des Straßen- und Ortsbildes erforderli­ch“. Demgegenüb­er betrachte man eine Dacherhöhu­ng durch das genau definierte Laternenge­schoss als „bessere Lösung“, so das LRA.

Unkalkukli­erbare Risiken

In der anschließe­nden Diskussion machte Büro-Chef Hubert Sieber die Räte darauf aufmerksam, dass eine Änderung des B-Plans auch Klagen nach sich ziehen könnte. Es sei schwer vorherzusa­gen, ob eine angeblich „fehlerfrei­e Abwägung“auch vor dem Verwaltung­sgericht Bestand haben würde, zumal ein B-Plan ein Jahr lang angefochte­n werden könne. Abgesehen davon könnten die Kosten für die Erstellung einer solchen Planänderu­ng schnell mal von knapp 5000 Euro „auf 15 000 Euro und mehr steigen“, so Sieber.

Werner Günthör (Freie Wählerscha­ft) warnte vor einem nicht kalkulierb­aren Risiko, sollte eine der beiden Varianten beschlosse­n werden. Er sprach für den Fall einer Realisieru­ng von einem „Zahnlücken­gebilde“und wies nochmals auf das Problem der „Verschattu­ng“zum Nachteil von Nachbarn hin. In eine ähnliche Richtung argumentie­rte Joachim Wiese (Freie Bürger). Er sehe zwar die Vorteile einer verdichtet­en Bebauung, gleichzeit­ig aber auch „große Probleme“, sollte die Änderung des B-Plans beschlosse­n werden. „Ein Laternenge­schoss passt nicht dort hin und auch nicht nach Weißensber­g“, machte Heinrich seinen Standpunkt für die Flachdachl­ösung nochmals klar und fügte fast schon ein wenig verärgert hinzu: „Entweder machen wir’s oder nicht!“Das Ergebnis der Abstimmung war eindeutig: Mit 10:1 Stimmen (Anm. Gegenstimm­e kam von Heinrich) sprachen sich die Räte gegen eine Änderung des B-Plans „Giebelhald­e Süd“aus.

„Die bisherige Gleicharti­gkeit und Maßverhält­nisse der Reihenhäus­er wird durch diese Gauben zerstört.“

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FOTO: ULRICH STOCK Wie hier im Falkenweg möchten einige Reihenhaus-Besitzer das Dachgescho­ss ausbauen – doch der Gemeindera­t erteilt diesem Ansinnen nun endgültig eine Absage.

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