Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gefühle nicht erwidert: Mann schlägt Frau

Amtsgerich­t Biberach hält 29-Jährigen wegen Schizophre­nie für eingeschrä­nkt schuldfähi­g

- Von Daniel Häfele

BIBERACH - Er soll eine Frau zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in einer Spielothek einen Spielautom­aten zerstört haben: Ein 29-Jähriger musste sich wegen Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung vor dem Amtsgerich­t Biberach verantwort­en. Die Verhandlun­g gestaltete sich als schwierig, auch weil der Angeklagte laut einem vom Gericht bestellten Gutachter an Schizophre­nie erkrankt ist.

Laut Anklage hat der Mann aus nichtigem Anlass einer Frau in der Altstadt in Biberach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Täter und Geschädigt­e kannten sich. Zu Beginn dieses Jahres soll er dann in einer Spielothek einen Barhocker auf einen Spielautom­aten geworfen haben, den Schaden bezifferte die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg auf 2000 Euro.

Während der Beschuldig­te die Sachbeschä­digung einräumte, sagte er zu der Körperverl­etzung: „Es ist nicht wahr, dass ich zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe.“Er habe die Frau mit der flachen Hand einmal auf den Schädel geschlagen. Zudem habe sie mit der Schubserei angefangen. Die Zeugin schilderte den Ablauf wie in der Anklage beschriebe­n, wobei der zweite Schlag nicht gezielt gewesen sei. Beide berichtete­n von Menschen, die bei der Rangelei dazwischen gegangen seien. Keine dieser Personen war jedoch zum Prozess geladen worden. Wie ein Polizist, der den Fall aufgenomme­n hatte, im Zeugenstan­d aussagte, hätten sich die Schlichter des Streits „wenig kooperativ gezeigt“.

Der Täter und die 22-jährige Geschädigt­e kennen sich, sie begegnen sich fast täglich in einer Einrichtun­g, die sich unter anderem um arbeitslos­e Jugendlich­e kümmert. Wie beide übereinsti­mmend sagten, waren sie vor der Tat auf „einer gemeinsame­n Sauftour“unterwegs. Bei dieser wies die Geschädigt­e die Annäherung­sversuche des Angeklagte­n mit einem Ellenbogen­schlag deutlich zurück. Seitdem, so berichtete eine Zeugin, hätten die beiden ein angespannt­es Verhältnis gehabt. Am Tattag schaukelte­n sich verbale Attacken bis zu jenem körperlich­en Angriff hoch.

Abgesehen von den Aussagen der Zeugen war für die Urteilsfin­dung ein Psychiater von besonderer Bedeutung. Ein Gutachter sollte klären, inwiefern der Angeklagte schuldfähi­g ist. Denn der 29-Jährige leidet an Schizophre­nie. Das Problem: Der Angeklagte sieht nicht ein, dass er krank ist. Medikament­e nimmt er nicht ein, weil ihn diese wehrlos machten. Mehrmals zweifelte er die Glaubwürdi­gkeit des Gutachters an. Offenbar vermutet er bei jedem Menschen, dieser wolle ihm etwas Böses. Darüber hinaus sprach der Angeklagte von „Menschen, die seinen Kopf isolierten“oder „einem Freund, der aus seinem Körper herausrede­t“. Neben der Schizophre­nie bescheinig­te ihm der Gutachter eine Spielsucht sowie ein Problem mit Cannabis.

Inwiefern bei den Taten seine psychische Verfassung eine Rolle spielte, konnte der Gutachter nicht klären. Denn die Ausraster seien „auch normal psychologi­sch zu erklären“. Richter Ralf Bürglen sprach in der Urteilsbeg­ründung von einer eingeschrä­nkten Schulfähig­keit. Ganz ohne Strafe ist der 29-Jährige somit nicht davon gekommen, er muss 1000 Euro Geldstrafe bezahlen.

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